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Halle (Saale), den 18.07.2006

Fördermittel für das Erstellen eines Landschaftsplanes

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 100/06 Halle (Saale), den 19. Juli 2006 Fördermittel für das Erstellen eines Landschaftsplanes Die Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt), Landkreis Anhalt-Zerbst, hatte zur Erstaufstellung eines Landschaftsplanes für das Gesamtgebiet der Gemeinde Jeber-Bergfrieden Fördermittel beantragt. Dem Antrag konnte entsprochen werden, das Landesverwaltungsamt bewilligte Fördermittel in Höhe von 26.600 Euro. Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs-  und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen Ausgaben. Entsprechend den Festlegungen des Naturschutzgesetzes enthalten Landschaftspläne sowohl eine Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen des betreffenden Gebietes wie auch alle Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum. Die erstmalige Aufstellung eines solchen Planes kann durch das Land noch bis zum 31. Dezember 2006 gefördert werden. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind als Abwägungsgrundsätze in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Sie dienen insbesondere der Vorbereitung von Flächennutzungsplänen und sind auch bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in die Natur, z. B. bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Der Aufstellung eines Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) kommt eine besondere Bedeutung zu, da sich das gesamte Plangebiet im Naturpark Fläming Sachsen-Anhalt liegt, in dem sich eine Vielzahl geschützter und wertvoller Bereiche befinden. Hintergrund: Die Landschaftspläne der Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger treffen. In Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können, müssen sie als Abwägungsgrundsatz berücksichtigt werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen die Inhalte der Landschaftsplanung herangezogen werden. Die Einzelheiten des Inhaltes des Landschaftsplans sind in § 13 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschrieben. Für die Gemeinden hat ein Landschaftsplan besondere Bedeutung für die Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Der Landschaftsplan muss über eine Bestandsaufnahme der Naturausstattung hinaus vor allem Bewertungsmaßstäbe für Natur und Landschaft enthalten, die es der Gemeinde erlauben, in ihrer Bauleitplanung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gegen andere Belange sachgerecht abzuwägen. Der Landschaftsplan ist zugleich eine Grundlage auch für andere Planungen, in denen Nutzungskonflikte gelöst werden müssen, z.B. für eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsplanung. Der Naturpark Fläming Sachsen-Anhalt, in dem sich die Gemeinde Jeber-Bergfrieden befindet, ist in Zonen mit einem dem jeweiligen Schutzzweck entsprechenden abgestuften Schutz untergliedert. Die Zone I umfasst als so genannte Naturschutzzone alle vorhandenen Naturschutzgebiete (NSG), die Zone II bilden die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) als Landschaftsschutz- und Erholungszone und die Zone III umfasst die übrigen Bereiche des Naturparks. Im Plangebiet ist die Zone II vorherrschend, da mit Ausnahme der Orts- und Ortsrandlagen von Jeber-Bergfrieden und Weiden das Gemeindegebiet zum LSG ¿Rosslauer Vorfläming¿ gehört. Im Plangebiet befinden sich keine bestehenden oder geplanten NSG. Der ca. 1,6 km lange Fließgewässerabschnitt der Rossel im südöstlichen Gemeindegebiet ist Bestandteil des zum europäischen Schutzgebietsnetz ¿Natura 2000¿ gehörenden so genannten Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiets ¿Rossel, Buchholz, Streetzer Busch nordöstlich Roßlau¿. Im nordwestlichen Gemeindegebiet (Waldbereich am Naturlehrpfad Flämingwald und Jeberteich) konzentrieren sich mehrere Flächennaturdenkmäler (FND). Das Plangebiet besteht hauptsächlich aus Wald- und Ackerflächen, entlang der Fließgewässer (Nuthe, Rossel) befinden sich teilweise Grünlandflächen. Als für den Naturschutz besonders wertvolle Bereiche sind vor allem Bestände an bodensaurem Eichenmischwald sowie Buchenwald zu nennen. Gemäß der für den Landkreis Anhalt-Zerbst vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung befinden sich im Plangebiet Teilflächen der überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten ¿Traubeneichen-Rotbuchen-Wälder¿ des Flämings sowie Bestandteile der regional bedeutsamen Biotopverbundeinheit ¿Rosselniederung¿. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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