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Halle (Saale), den 19.07.2006

Fördermittel für Streuobstwiesen im Harzvorland

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 102/06 Halle (Saale), den 20. Juli 2006 Fördermittel für Streuobstwiesen im Harzvorland Die Arbeitsförderungsgesellschaft (AFG) Harz mbH Elbingerode hat für die Gestaltung und Wiederherstellung von Streuobstwiesen im Landkreis Wernigerode Fördermittel beantragt. Im Harzvorland sind Streuobstwiesen mit ihrer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten für das Landschaftsbild prägend. Auch im Landkreis Wernigerode gibt es eine Vielzahl von Streuobstwiesen, die den Harzrand säumen. Durch Pflegemaßnahmen in der Gemarkung Heudeber sollen nun ausgedehnte Streuobstwiesen grundhaft instand gesetzt werden. Das Landesverwaltungsamt hat für diese Maßnahme Fördermittel in Höhe von 26.171 Euro bewilligt. Die bei den Streuobstwiesen vorherrschende Kombination von relativ starkwüchsigen Gehölzen und Grünland (meist Halbtrockenrasen) bietet Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und erfüllt zugleich eine wichtige Aufgabe im Biotopverbund. Neben den Obstbäumen hat auch die Bodenvegetation eine große ökologische Bedeutung. Viele seltene und geschützte Pflanzen sind auf die nährstoffarmen Lückenbereiche zwischen den Bäumen angewiesen. Die Sanierung und Instandsetzung lange Zeit vernachlässigter Streuobstwiesen ist deshalb eine Maßnahme im Sinne des Artenschutzes. Für die Umsetzung geplanten Arbeiten hat die AFG Harz mbH 14 Zusatzjobs geschaffen, die von der Kommunalen Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode bewilligt wurden. Die Arbeiten beginnen am 10. Juli 2006 und sind bis zum 31. März 2007 zu beenden. Hintergrund: Warum werden Streuobstwiesen gefördert? Anders als zur Zeit ihrer Entstehung haben Streuobstwiesen heute weniger wirtschaftliche Bedeutung. Ihre Bewirtschaftung erfolgt extensiv oder beschränkt sich oft nur noch auf die Pflege dieser Biotope. Als prägende Elemente der bäuerlichen Kulturlandschaft haben sie aber einen hohen Wert für die Landeskultur und die Erholung der Menschen. Bedingt durch die ständig geringer werdende wirtschaftliche Bedeutung bzw. das Fehlen von geeigneten Absatzmöglichkeiten wird der Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen immer mehr zu einer Kostenfrage. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt bietet deshalb unterschiedliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an. Zuwendungen können für die Sanierung und Instandsetzung lange Zeit vernachlässigter Streuobstbestände sowie die Neuanlage an geeigneten Standorten beantragt werden. Für jährliche Pflegearbeiten werden auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen Entgelte gezahlt. Antragsteller können je nach Art der Maßnahme kommunale Gebietskörperschaften, deren Zusammenschlüsse oder Planungsgemeinschaften, gemeinnützige Träger, Verbände, Vereine sowie Eigentümer und Besitzer von Streuobstbeständen sein. Als ein wichtiger Beitrag zum Biotopverbund wird auch das Pflanzen von Flurgehölzen, Hecken und Alleebäumen finanziell unterstützt. Das Programm: Die Förderung von Naturschutzprojekten erfolgt zurzeit im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt 2000-2006, an dessen Finanzierung sich der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefond für Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % und das Land Sachsen-Anhalt mit 25 % beteiligen. Im Jahr 2006  werden im Land Sachsen-Anhalt ca. 4 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden auch Instandsetzungsmaßnahmen von Streuobstwiesen gefördert. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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