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Halle (Saale), den 20.07.2006

Neuer Landschaftsplan für die Gemeinde Klöden

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 105/06 Halle (Saale), den 21. Juli 2006 Neuer Landschaftsplan für die Gemeinde Klöden Das Landesverwaltungsamt hat der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming, Landkreis Wittenberg, zur Erstaufstellung eines Landschaftsplanes für das Gesamtgebiet der Gemeinde Klöden Fördermittel in Höhe von 19.380,00 Euro bewilligt. Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Im Rahmen dieses Programms beteiligt sich der Europäische Ausrichtungs-  und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung (EAGFL-A) mit 75 % an den öffentlichen Ausgaben. Entsprechend den Festlegungen des Naturschutzgesetzes enthalten Landschaftspläne sowohl eine Bestandsaufnahme der natürlichen Ressourcen des betreffenden Gebietes wie auch alle Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum. Die erstmalige Aufstellung eines solchen Planes kann durch das Land noch bis zum 31. Dezember 2006 gefördert werden. Die Inhalte der Landschaftsplanung sind als Abwägungsgrundsätze in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Sie dienen insbesondere der Vorbereitung von Flächennutzungsplänen und sind auch bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in die Natur, z. B. bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Der Aufstellung eines Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming kommt eine besondere Bedeutung zu, da sich auf dem Gemeindegebiet aus naturschutzfachlicher Sicht eine Vielzahl geschützter und wertvoller Bereiche befinden. Hintergrund: Die Landschaftspläne der Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger treffen. In Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können, müssen sie als Abwägungsgrundsatz berücksichtigt werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen die Inhalte der Landschaftsplanung herangezogen werden. Die Einzelheiten des Inhaltes des Landschaftsplans sind in § 13 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschrieben. Für die Gemeinden hat ein Landschaftsplan besondere Bedeutung für die Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen und von Bebauungsplänen. Der Landschaftsplan muss über eine Bestandsaufnahme der Naturausstattung hinaus vor allem Bewertungsmaßstäbe für Natur und Landschaft enthalten, die es der Gemeinde erlauben, in ihrer Bauleitplanung die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege gegen andere Belange sachgerecht abzuwägen. Der Landschaftsplan ist zugleich eine Grundlage auch für andere Planungen, in denen Nutzungskonflikte gelöst werden müssen, z.B. für eine Tourismus- oder Fremdenverkehrsplanung. Der Westteil des Plangebietes in der Gemeinde Klöden umfasst einen Ausschnitt der Elbtalaue, die Bestandteil des Biosphärenreservats ¿Mittelelbe¿ ist. In diesem Bereich befinden sich das NSG ¿Alte Elbe bei Bösewig¿ (fast vollständig im Plangebiet), eine Teilfläche des NSG ¿Riß¿ sowie ein Teilgebiet des LSG ¿Elbetal zwischen Elster und Sachau¿. Ebenso befinden sich Teilflächen des geplanten NSG ¿Rissmündung (Klödener Riß)¿ im Plangebiet. Als Schutzgebiete von europäischer Bedeutung (NATURA 2000) sind die im Plangebiet befindlichen FFH-Gebiete ¿Elbaue zwischen Griebo und Prettin¿ (teilweise) und ¿Klödener Riß¿ (teilweise) sowie das europäische Vogleschutzgebiet (EUSPA) ¿Mündungsgebiet der Schwarzen Elster¿ (teilweise) zu nennen. Im Ostteil des Planungsgebietes sind überwiegend Ackerflächen (parzelliert durch Wege und Gräben), aber auch kleinere kompakte Waldflächen (Kieferndünen) angesiedelt. Gemäß der für den Landkreis Wittenberg vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung befinden sich im Plangebiet Teile der überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ (im wesentlichen vorhandene Schutzgebiete) sowie Bestandteile der regional bedeutsamen Biotopverbundeinheit ¿Dünen in der Elbaue¿ (Kieferndünen). Das Fließgewässersystem der Landlache (ebenfalls regional bedeutsam) wird nur an der östlichen Plangebietsgrenze tangiert. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

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