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Magdeburg, den 24.07.2006

Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 341/06 Magdeburg, den 25. Juli 2006 Justizministerin Kolb: Mehr Schutz für Kinder Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb fordert im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie eine Gesetzesverschärfung. Sie hat die Justizminister der Länder aufgefordert, gemeinsam im Zuge eines derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens Abbildungen unter Strafe zu stellen, auf denen Kinder eindeutig pornografisch dargestellt werden. ¿Das ist notwendig, um Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen und um der Kinderpornografie im Internet entgegen zu wirken.¿ Derzeit liegt strafbarer sexueller Missbrauch dem Gesetz nach nur vor, wenn das Kind berührt wird oder dazu bestimmt wird, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Die bloße pornografische Abbildung von Kindern stellt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen sexuellen Missbrauch von Kindern dar. Kolb: ¿Das erschwert die Verfolgung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch erheblich. Wir müssen diese Gesetzeslücke schließen.¿ Sie schlägt eine Neuformulierung des § 176 Abs. 4 Ziff. 2 StGB vor. Bestraft werden sollte, wer ¿ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vor ihm, vor einem Dritten oder an sich vornimmt.¿ Sollte die Änderung des Bundesgesetzes jetzt nicht einzuarbeiten sein, strebt Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 176 StGB an. Diese Gesetzeslücke war erst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ.: 4 StR 570/05) vom Februar 2006 offenbar geworden. Der BGH stellte klar, dass ein sexueller Missbrauch von Kindern ¿irgendwie geartete Manipulationen sexueller Art¿ voraussetzt. Damit sind Fotos, auf denen z.B. Geschlechtsteile von Kindern im Internet zur Schau gestellt werden, nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob diese Einschränkung des Tatbestandes vom Gesetzgeber gewollt war. Hintergrund: Die von den Ermittlungsbehörden verwendete Suchsoftware PERKEO zum automatisierten Auffinden von kinderpornografischen Bildern auf elektronischen Datenträgern enthält ca. 140.000 einschlägige Vergleichsbilder. In zehn bis 15 Prozent der Fälle kann aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht ermittelt werden, weil es sich um reine sogenannte Posing-Aufnahmen handelt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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