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Magdeburg, den 31.07.2006

Neues Expertengremium soll Quedlinburg bei Entwicklung des UNESCO-Welterbes unterstützen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/06 Magdeburg, den 1. August 2006 Neues Expertengremium soll Quedlinburg bei Entwicklung des UNESCO-Welterbes unterstützen In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, ein Expertengremium unter Federführung des Kultusministeriums einzusetzen, das die Stadt Quedlinburg in ihrem Bemühen unterstützen soll, das UNESCO-Welterbe angemessen zu entwickeln. Die Altstadt von Quedlinburg mit ihren mehr als 1300 historischen Fachwerkhäusern, dem Schlossberg mit der Stiftskirche und anderen bedeutenden Baudenkmalen wurde im Jahr 1995 in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen. Wie Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz und der für städtebaulichen Denkmalschutz zuständige Minister Dr. Karl-Heinz Daehre erläuterten, unternehmen das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Quedlinburg, die Stadt Quedlin­burg und weitere Institutionen, wie z. B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, seither intensive Bemühungen, um das UNESCO-Weltkulturerbe zu entwickeln und zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Schlossberges wurde sowohl von ICOMOS, die im Auftrag der UNESCO tätig sind, als auch von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz das Anliegen geäußert, die Schutzmaßnahmen für das UNESCO-Weltkulturerbe zu intensivieren. Daraufhin hatte die Stadt Quedlinburg um die Schaffung eines Fachgremiums vorgeschlagen, wie es bereits in den UNESCO-Welterbestädten Görlitz, Stralsund und Wismar existiert. Dieses soll die städtebauliche Entwicklung mit den Ansprüchen an die Erhaltung des UNESCO-Weltkulturerbes in Einklang bringen und in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden arbeiten. In dem Expertengremium sollen federführend das Kultusministerium, das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Expertengruppe ¿Städtebaulicher Denkmalschutz¿ beim Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung und der Landesdenkmalrat vertreten sein. Die Stadt Quedlinburg und das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie haben das Recht, das Expertengremium anzurufen. Sie nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. Das Gremium soll in der Stadt Quedlinburg zusammenkommen und bei Abbruch- und Neubauvorhaben sowie bei grundsätzlichen Gestaltungsfragen Empfehlungen für die zuständigen Genehmigungsbehörden erarbeiten. Die konstituierende Sitzung des Fachgremiums wird voraussichtlich Ende August am Rande des Städtebaukongresses in Quedlinburg stattfinden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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