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Dessau, den 07.08.2006

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau und Polizeidirektion Dessau

Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 107/06 Dessau, den 8. August 2006 Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau und Polizeidirektion Dessau Graffiti - Serien aufgeklärt (Bitterfeld) In den letzten Monaten ereignete sich im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Bitterfeld eine größere Anzahl von Sachbeschädigungen durch illegale Graffiti-Sprühereien. Schwerpunkte waren die Bereiche Bitterfeld und Wolfen. Von September 2005 bis Januar 2006 wurden in Wolfen insgesamt 90 derartige Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht, wobei im gesamten Stadtgebiet Wohngebäude, Geschäfte und Schulen mit Graffiti besprüht wurden. Der Schwerpunkt lag hierbei in der Wolfener Altstadt, Wolfen-Nord und das Krondorfer Gebiet. Die Sprayer hinterließen zumeist an Gebäudefassaden Schriftzüge mit Farbdosen oder Farbstiften. Die angegebenen Sachschäden summieren sich auf mehrere zehntausend Euro. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen konnten die Beamten Beweismaterial in größerem Umfang, wie Farbspraydosen, Farbstifte und Zeichnungen mit Vorlagen sicherstellen. In diesem Zusammenhang wurden 20 tatverdächtige Personen, darunter 17 Jugendliche und 3 Heranwachsende, ermittelt. Die aus Wolfen stammenden Personen sollen dabei in Gruppen, aber auch als Einzeltäter gehandelt haben. Eine zweite Serie von Sachbeschädigungen im Stadtgebiet von Bitterfeld beschäftigte die Ermittler von Beginn diesen Jahres an. In insgesamt 130 Fällen wurden Verkehrszeichen und Firmenschilder durch angebrachte Aufkleber oder durch Bemalen der Schilder mittels Farbstiften beschädigt. Im Februar konnten in einem Garagenkomplex im Bitterfelder Windmühlenweg nach einem Zeugenhinweis zwei 13-jährige Kinder (beide männlich) auf frischer Tat beim Besprühen einer Garagenwand gestellt werden. Die Graffiti-Utensilien wurden als Beweismittel sichergestellt. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnten den Kindern weitere Schmierereien zugeordnet werden. Der verursachte Schaden beträgt mehrere hundert Euro. Um die illegalen Schmierereien zu entfernen, müssen von den Hauseigentümern bzw. Städten und Gemeinden oft hohe Summen aufgewendet werden. Bei Graffiti-Sprühereien handelt es sich um kein Kavaliersdelikt, sondern um einen Straftatbestand. Die Täter, die ohne Einwilligung des Gebäudeeigentümers Graffitis anbringen, können straf- sowie zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Eltern sollten sich dafür interessieren, welcher Freizeitbeschäftigung ihre Kinder nachgehen. Häufig erschrecken Eltern, wenn sie mit den strafbaren Handlungen der Kinder konfrontiert werden. Im Vorfeld wird entsprechenden Anzeichen oftmals nicht die notwendige Ernsthaftigkeit entgegengebracht. Eltern sollten aufmerksam werden, wenn ihre Kinder mit Dingen wie Sprühdosen, Textmarkern sowie Gegenständen zum Kratzen umgehen. Mit Farbe beschmutzte Kleidung oder Gummihandschuhe, sowie Bilder mit Graffiti-Entwürfen und -Fotos können weitere Indizien sein. Aber auch eigene Wortkürzel, so genannte Tags, auf persönlichen Gegenständen und das Nutzen von Ausdrücken aus dem Wortschatz der Graffiti-Szene sollten genau beobachtet werden. Für weitere Fragen stehen die Sachbearbeiter Kriminalprävention in den Polizeirevieren zur Verfügung. Preissner Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau Korbien Pressesprecher Polizeidirektion Dessau Impressum: Polizeidirektion Dessau Pressestelle Kühnauer Straße 161 06846 Dessau Tel: 0340/ 6000-204 Fax: 0340/ 6000-210 Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

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