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Magdeburg, den 13.08.2006

Gemeinsame Suche nach bester Lösung für Jugendstrafvollzug

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 063/06 Magdeburg, den 14. August 2006 Gemeinsame Suche nach bester Lösung für Jugendstrafvollzug Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb setzt bei der Arbeit am Jugendstrafvollzugsgesetz auf enge Kooperation unter den Bundesländern. Zusammen mit neun anderen Bundesländern soll ein gemeinsamer Entwurf entwickelt werden. Sachsen-Anhalt wird dazu in einer neuen Arbeitsgruppe unter Federführung von Berlin und Thüringen mitarbeiten, die sich am 22. August erstmals trifft. Die Konstituierung hatte der Strafvollzugsausschuss der Länder Anfang August beschlossen. Ziel ist die Erarbeitung eines möglichst einheitlichen Gesetzentwurfs, der dann den jeweiligen Länderparlamenten vorgelegt werden soll. ¿Der Erziehungsgedanke muss im Mittelpunkt stehen¿, so die Ministerin. ¿Wichtigste Aufgabe des Jugendstrafvollzugs ist es, den Schutz der Allgemeinheit durch die Resozialisierung von Straftätern zu sichern. Gemeinsam wollen wir nach der besten Lösung suchen.¿ Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Mai 2006 entschieden, dass der Jugendstrafvollzug bis spätestens Ende 2007 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sein muss. Dazu wurden genaue Vorgaben gemacht. So muss das Gesetz auf die besonderen Anforderungen der Haft für Jugendliche zugeschnitten sein. Dazu gehören u. a. spezielle Regeln für die körperliche Bewegung, zur Zahl der Familienbesuche und zu den Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug jetzt vom Bund auf die Länder übergegangen. ¿Wir haben in Sachsen-Anhalt eine neue und moderne Jugendanstalt in Raßnitz. Viele der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind dadurch schon umgesetzt¿, so Ministerin Kolb. Sie betonte zugleich, dass die Integration ehemaliger Gefangener in die Gesellschaft nicht allein Aufgabe der Justiz sei. Hier sei eine enge Kooperation unterschiedlichster Behörden und eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und Freien Trägern der Jugendhilfe wichtig. Hintergrund: Die Jugendanstalt (JA) Raßnitz ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges für männliche Jugendliche und Heranwachsende. Sie verfügt über 398 Haftplätze. Sie ist zuständig für den Vollzug von Jugendstrafe an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der Einweisung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für weibliche zu Jugendstrafe Verurteilte ist die Justizvollzugsanstalt Halle I zuständig. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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