Modernes Gesetz zu Rechtsberatung
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 065/06 Magdeburg, den 23. August 2006 Modernes Gesetz zu Rechtsberatung Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerium begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, ein Rechtsdienstleistungsgesetz auf den Weg zu bringen, warnt aber zugleich vor zu großen Lockerungen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf schreibt fest, dass der Kernbereich der rechtlichen Beratung weiterhin Anwälten vorbehalten bleibt. Zugleich ermöglicht er erstmals die kostenlose Rechtsberatung in der Familie und im Freundeskreis sowie für karitative Zwecke. ¿Das Recht hier anzupassen, ist richtig¿, sagte Justiz-Staatssekretär Burkhard Lischka in Magdeburg. Es handele sich um eine zeitgemäße Regelung, die ein längst überholtes Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ablöse. Zudem sollen Rechtsdienstleistungen erlaubt werden, die lediglich Nebenleistungen im Geschäftsbetrieb darstellen. So sollen Architekten über Baurecht aufklären, Banken zu Fragen der Unternehmensnachfolge beraten dürfen. Lischka forderte, die Ausnahmen in diesem Bereich eng zu begrenzen. Es sei richtig, dass qualifizierter juristischer Rat und die Vertretung vor Gericht auch künftig durch Rechtsanwälte sichergestellt werden sollen. Hiervon zulässige Ausnahmen könnten nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Im Hinblick auf Überlegungen, beispielsweise erbrechtliche Beratung durch Banken zuzulassen, sagte Lischka: ¿Ich käme nicht auf die Idee, mein Testament durch einen Bankangestellten aufsetzen zu lassen. Genauso wenig, wie ich von einem Anwalt erwarte, mich in Geldanlage-Fragen zu beraten.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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