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Magdeburg, den 28.08.2006

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung und des Anhalt-Jerichow-Kreissitz-Gesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 380/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 380/06 Magdeburg, den 29. August 2006 Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung und des Anhalt-Jerichow-Kreissitz-Gesetzes Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung des Anhalt-Jerichow-Kreissitz-Gesetzes beschlossen. Innenminister Holger Hövelmann: ¿Die Landesregierung kommt mit der Gesetzesänderung dem eindeutigen Willen der Bürgerinnen und Bürger im Raum Zerbst nach, zukünftig dem Landkreis Anhalt Bitterfeld an zu gehören. Auf eine Umbenennung des Landkreises ¿Jerichower Land¿ wird verzichtet.¿ Der Gesetzentwurf soll Mitte September 2006 in den Landtag eingebracht werden. Die geänderten Kreiszuschnitte müssen spätestens ab Dezember 2006 feststehen, um die Kommunalwahlen am 22. April 2007 ordnungsgemäß durchführen zu können. Das am 01. Juli 2007 in Kraft tretende Kreisgebietsneuregelungsgesetz ordnete bislang die Stadt Zerbst/Anhalt und die sie umgebenden Gemeinden dem neu zu bildenden Landkreis ¿Anhalt-Jerichow¿ zu. In der Koalitionsvereinbarung hatten CDU und SPD vereinbart, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, falls die Stadt Zerbst mit den umliegenden Gemeinden durch Bürgerentscheid eine andere Kreiszuordnung beschließen sollte. Der Gesetzentwurf soll die erfolgreichen Bürgerentscheide in Zerbst/Anhalt und den 16 umliegenden Gemeinden umsetzen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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