Verkehrsminister Daehre: Mittel für
Bewirtschaftung der Kreisstraßen bleiben unverändert, aber zweckgebunden
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 381/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 381/06
Magdeburg, den 29. August 2006
Verkehrsminister Daehre: Mittel für
Bewirtschaftung der Kreisstraßen bleiben unverändert, aber zweckgebunden
Den Landkreisen in Sachsen-Anhalt stehen für die Bewirtschaftung ihres
Straßennetzes wie bislang 7.414 Euro pro Kilometer und Jahr zur Verfügung.
Allerdings soll für diese Mittel künftig eine Zweckbindung festgelegt werden,
teilte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre mit. ¿Es muss sichergestellt sein,
dass die Gelder auch in die Unterhaltung und Instandsetzung des Kreisstraßennetzes
fließen¿, begründete er die Veränderung, die mit der anstehenden Novellierung
des Finanzausgleichgesetz (FAG) festgeschrieben werden soll.
Darüber hinaus ist nach Auskunft von Daehre vorgesehen, dass von dem
jährlichen Gesamtbetrag pro Straßenkilometer (7.414 Euro) ein Anteil von
mindestens 1.500 Euro für Investitionen zu verwenden ist. ¿Mit dieser Regelung
soll erreicht werden, dass sich die Infrastruktur im Land weiter auf hohem
Niveau entwickelt¿, betonte der Minister.
Den Landkreisen soll es dabei freigestellt sein, ob sie die Bewirtschaftung
ihres Straßennetzes selbst übernehmen oder an das Land übertragen. In mehreren
Kreisen werde von dieser Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben schon
Gebrauch gemacht. Die dabei gewonnenen Erfahrungen seien durchaus positiv,
sagte Daehre.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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Verkehrsminister Daehre: Mittel für
Bewirtschaftung der Kreisstraßen bleiben unverändert, aber zweckgebunden
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
081/06
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 081/06
Magdeburg, den 29. August 2006
Verkehrsminister Daehre: Mittel für
Bewirtschaftung der Kreisstraßen bleiben unverändert, aber zweckgebunden
Den Landkreisen in
Sachsen-Anhalt stehen für die Bewirtschaftung ihres Straßennetzes wie bislang
7.414 Euro pro Kilometer und Jahr zur Verfügung. Allerdings soll für diese
Mittel künftig eine Zweckbindung festgelegt werden, teilte Verkehrsminister Dr.
Karl-Heinz Daehre mit. Es muss sichergestellt sein, dass die Gelder auch
in die Unterhaltung und Instandsetzung des Kreisstraßennetzes fließen, begründete
er die Veränderung, die mit der anstehenden Novellierung des
Finanzausgleichgesetz (FAG) festgeschrieben werden soll.
Darüber hinaus ist
nach Auskunft von Daehre vorgesehen, dass von dem jährlichen Gesamtbetrag pro
Straßenkilometer (7.414 Euro) ein Anteil von mindestens 1.500 Euro für
Investitionen zu verwenden ist. Mit dieser Regelung soll erreicht werden,
dass sich die Infrastruktur im Land weiter auf hohem Niveau entwickelt, betonte
der Minister.
Den Landkreisen
soll es dabei freigestellt sein, ob sie die Bewirtschaftung ihres Straßennetzes
selbst übernehmen oder an das Land übertragen. In mehreren Kreisen werde von
dieser Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben schon Gebrauch gemacht. Die
dabei gewonnenen Erfahrungen seien durchaus positiv, sagte Daehre.
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Turmschanzenstraße 30
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