: 118
Magdeburg, den 30.08.2006

Betriebsfreigabe ab 1. September Landesverwaltungsamt erteiltSichtflugerlaubnis für Magdeburg/Cochstedt

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 118/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 118/06 Magdeburg, den 31. August 2006 Betriebsfreigabe ab 1. September Landesverwaltungsamt erteiltSichtflugerlaubnis für Magdeburg/Cochstedt Das Landesverwaltungsamt hat zum 1. September 2006 für den Flughafen Magdeburg/Cochstedt die Betriebsfreigabe für den Luftverkehr im Rahmen des Sichtfluges erteilt. Damit ist der erste Schritt in dem Drei-Stufen-Plan zu der Wiederinbetriebnahme des Flughafens realisiert. Der Betriebsfreigabe waren ein Abschlussgespräch sowie die technische Abnahme durch das Landesverwaltungsamt vorausgegangen, bei denen die Auflagen festgeschrieben wurden. Der Flughafen Magdeburg/Cochstedt ist damit ab dem 1. September 2006 zunächst für Flugzeuge bis 14 Tonnen in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen12 und 16 Uhr frei anzufliegen. Bei Anflügen in der übrigen Zeit, an Wochenenden und Feiertagen ist eine Voranmeldung vorzunehmen. Flugzeuge mit einem Gewicht über 14 Tonnen können den Flughafen im Rahmen einer Außenstart- und Landegenehmigung nutzen. Somit ist der Flughafen auch für die schon am Standort ansässige Firma XtremeAir GmbH ohne langfristige Anmeldung oder Sondergenehmigung nutzbar. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4316
Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Anhänge zur Pressemitteilung