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Magdeburg, den 03.09.2006

Waffenkriminalität weiter auf hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06 Magdeburg, den 4. September 2006 Waffenkriminalität weiter auf hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt In 401 Fällen gebrauchten Kriminelle im Jahr 2005 in Sachsen-Anhalt eine Schusswaffe. Neben 148 Fällen des Drohens mit einer Schusswaffe, ist in 253 Fällen geschossen worden. ¿Glücklicherweise waren das aber überwiegend Schüsse ohne Folgen¿, so LKA-Direktor Hüttemann. Den Schwerpunkt des Schusswaffengebrauchs bilden dabei Rohheitsdelikte, wie Raub und räuberische Erpressung. Zu diesen Fällen kommen 548 aufgeklärte Fälle, in denen Personen unberechtigt eine Schusswaffe bei sich führten. Legale Schusswaffen waren dabei die absolute Ausnahme. Die meisten dieser Fälle betreffen so genannte erlaubnisfreie Waffen, also hauptsächlich Schreckschusswaffen und Druckluftwaffen. Teilweise finden sogar Spielzeug¿waffen¿ Eingang in diese Statistik, da diese von echten Schusswaffen oft nur schwer zu unterscheiden sind. ¿Die Herstellung und der Vertrieb derartiger ¿Spielzeugwaffen¿ ist schlicht verantwortungslos¿ so LKA-Chef Hüttemann weiter. Von daher sollte jedermann, dem eine Waffe vorgehalten wird, im Interesse seiner eigenen Sicherheit stets davon ausgehen, dass es sich um eine ¿echte¿ Waffe handelt und auf eine Auseinandersetzung mit dem Täter verzichten. Wie gering die Hemmschwelle der Täter zum Schusswaffengebrauch sein kann zeigt ein Fall, bei dem Beamte einer Zivilstreife einen als gestohlen gemeldeten Pkw anhalten wollten. Noch bevor sie dazu kamen, gaben die Täter aus dem PKW Schüsse mit einer Kalaschnikow auf das Fahrzeug der Polizeibeamten ab. Zum Glück trafen sie nur das Fahrzeug und nicht die Beamten. Durch die Landespolizei wurden im Jahr 2005 insgesamt 1057 Waffen, Handfeuerwaffen, Kriegswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und Waffenteile sowie Spreng- und Zündvorrichtungen sichergestellt. Das sind 245 mehr als im Jahr 2004. Des Weiteren konnten bei durchgeführten Durchsuchungen bei 18 Beschuldigten in Sachsen-Anhalt teilweise größere Mengen an verschiedenen Sprengstoffen und entsprechende Grundstoffe zur Sprengstoffherstellung sichergestellt werden, welche die Beschuldigten über das Internet  von einem Anbieter von Chemikalien erworben hatten. Bei den 171 Fällen, in denen im Jahr 2005 der Diebstahl von Waffen und Munition zur Anzeige kam, sind im Regelfall nur erlaubnisfreie Waffen und Munition abhanden gekommen. Hervorzuheben sind aber 27 Fälle, in denen insgesamt 54 erlaubnispflichtige Waffen entwendet wurden. Hier war eine deutliche Steigerung gegenüber 2004 zu verzeichnen. Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr 2005 in der Gesamtwaffenkriminalität mit 998 Fällen (2004: 1031 Fälle) ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, stellen Verstöße gegen das Waffengesetz den größten Anteil dar. Hervorzuheben sind dabei vor allem der unerlaubte Besitz von Schusswaffen und Munition, das Führen sonst erlaubnisfreier Schusswaffen (Schreckschuss- und Druckluftwaffen), der Besitz verbotener Waffen sowie das unerlaubte Bearbeiten von Schusswaffen (meist Aufbohren von Schreckschusswaffen). Welche Gefahren das Basteln an Waffen haben kann, zeigt ein Fall aus dem Kreis Quedlinburg. Der Beschuldigte baute illegal eine Flinte um, lud eine Patrone Kaliber 12 und drückte ab. Der Lauf riss auf und zerfetzte ihm ein Drittel seiner Hand. Eine nicht geringe Zahl von Fällen betrifft Gegenstände, zu denen seit Einführung des neuen Waffengesetzes 2003 veränderte Vorschriften bestehen. Das betrifft insbesondere das Führen von Schreckschusswaffen. Diese sind zwar unverändert von Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei zu erwerben, zum Führen, also Beisichtragen, ist aber der so genannte Kleine Waffenschein erforderlich. Auch zum Führen der meisten anderen Schusswaffen ist eine Erlaubnis in Form eines Waffenscheines vorgeschrieben. Das betrifft beispielsweise Druckluft-, CO2- und Federdruckwaffen, zu denen auch Paintball- oder Gotchawaffen sowie diejenigen Softairwaffen zählen, die nicht Spielzeug sind. Seit 2003 sind auch Butterflymesser, Faustmesser und Wurfsterne verboten. Gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz wurden hingegen nur wenige Verstöße festgestellt. Positiv ist die Aufklärungsquote in der Waffen- und Sprengstoffkriminalität. Sie liegt für diesen Deliktsbereich in Sachsen-Anhalt deutlich über 90% und beruht auf der konstruktiven Zusammenarbeit der Polizei mit den Waffenbehörden der Kommunen. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: pressestelle@lka.pol.lsa-net.de

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