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Magdeburg, den 04.09.2006

Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten in Kraft treten Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06 Magdeburg, den 5. September 2006 Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten in Kraft treten Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei Nach der Änderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen steht in Kürze  den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses zu. Das Land Sachsen-Anhalt will diese Chance nutzen. Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eine landesrechtliche Regelung vorgelegt, die heute vom Kabinett gebilligt wurde. Danach würde dem Einzelhändler in sehr viel größerem Umfang als bisher die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Bestimmung der Öffnungszeiten seines Geschäfts gegeben. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Gesetzentwurf zur Anhörung von Kirchen, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden freigegeben. Die Frist der Anhörung soll am 15. September 2006 enden. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 26. September 2006 erfolgen. Danach könnte das Gesetz dem Landtag vorgelegt werden. Dem Handel ist daran gelegen, bereits für das Weihnachtsgeschäft 2006 über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen zu können. Die Landesregierung setzt alles daran, dass das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann. Zum Gesetzentwurf Der vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt ausschließlich die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen an Werktagen findet nicht mehr statt. Das heißt, über den Zeitpunkt der Ladenöffnung an Werktagen entscheiden künftig allein die Händler. Sonn- und Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf heißt es, Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden. Mit Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht frei gegeben werden. Sonn- und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen. An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf zusammenhängende Stunden angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom Herstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften. In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. In Einzelfällen kann das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn dies im öffentlich Interesse notwendig ist. Anmerkungen Die Steigerung des Umsatzes und der Zuwachs von Beschäftigung im Einzelhandel werden mit dem Gesetzentwurf nicht verfolgt. Es geht lediglich darum, dem Einzelhändler mehr Freiraum zu geben. Sofern es infolge der Neuordnung der Ladenöffnung zu Umsatzsteigerungen und zu einem Beschäftigungszuwachs kommen sollte, wäre dies angesichts der Entwicklung der Zahlen der vergangenen Jahre ein erfreulicher Nebeneffekt. Mit dem Gesetzentwurf wird den sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der Landesverfassung Sachsen-Anhalts folgenden Anforderungen des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden Arbeitnehmerschutzgesichtspunkte berücksichtigt und den Erfordernissen und Wünschen nach Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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