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Dessau-Roßlau, den 04.09.2006

(LVerfG LSA)  Verkündungstermin am Dienstag, 12. September 2006, 9:30 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau eine Entscheidung verkünden über die Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/06 Magdeburg, den 5. September 2006 (LVerfG LSA)  Verkündungstermin am Dienstag, 12. September 2006, 9:30 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau eine Entscheidung verkünden über die Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA. (Aktenzeichen: LVG 18/05) Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 15. April 2005 wurde eine Regelung in das Wassergesetz eingefügt, wonach die Wasserunterhaltungsverbände Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden und der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in die Verbandsversammlung oder in den Verbandsausschuss zu berufen haben. Der Stimmanteil der Berufenen muss mindestens 45 % der satzungsmäßigen Stimmen betragen. Die beschwerdeführenden Gemeinden, die Mitglieder in einem Unterhaltungsverband sind, sehen sich durch diese Regelung in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und machen insbesondere einen Eingriff in ihre Organisationshoheit geltend. Eine mündliche Verhandlung hat am 13. Juni 2006 stattgefunden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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