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Magdeburg, den 04.09.2006

Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten Jahr auch in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 083/06 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 083/06 Magdeburg, den 2. September 2006 Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten Jahr auch in Sachsen-Anhalt Der ¿Führerschein mit 17¿ soll Anfang des nächsten Jahres auch in Sachsen-Anhalt eingeführt werden. Die Erfahrungen damit in mehreren anderen Bundesländern seien durchaus positiv, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre seinen Vorschlag, der sich auf die Empfehlung eines Expertengremiums stützt, dem neben Verkehrssicherheitsfachleuten auch Vertreter von Versicherungen und Automobilverbänden angehören. Den Entwurf einer Verordnung zum ¿Begleiteten Fahren mit 17¿ wird Daehre voraussichtlich im nächsten Monat im Kabinett vorstellen. Nach den Worten des Verkehrsministers haben Untersuchungen inzwischen gezeigt, dass die vorgeschriebene Begleitung durch Erwachsene eine hohe erzieherische Wirkung auf junge Fahranfänger hat, die bis in die Phase des selbständigen Fahrens hineinreicht. ¿Diesen Effekt wollen wir auch in Sachsen-Anhalt nutzen, um die Entwicklung des Unfallgeschehens positiv zu beeinflussen¿, sagte der Minister. Er verwies darauf, dass gerade in der Altersgruppe der jungen Fahranfänger derzeit noch immer auffallend viele Unfälle zu verzeichnen sind. ¿Damit können und wollen wir uns nicht abfinden; deshalb werden wir auch neue Wege gehen, um hier eine Trendwende herbeizuführen¿, betonte Daehre. In diesem Zusammenhang verwies der Verkehrsminister auf die Mitverantwortung der Eltern. ¿Die Erziehungsberechtigten entscheiden schließlich, ob ihre Kinder den Führerschein mit 17 machen können und wer dann als Begleitperson daneben sitzt¿, sagte er und appellierte: ¿Ich bitte die Eltern, ihre Kinder selbst zu begleiten.¿ Zu Ihrer Information: Nach der Begleitphase von einem Jahr erhält der Fahranfänger mit Vollendung des 18. Lebensjahres seinen ¿normalen¿ Führerschein. Vorher fährt er mit einer auf seinen Namen ausgestellten Prüfungsbescheinigung. Der Bewerber hat auf Grund der auszustellenden Prüfungsbescheinigung und der notwendigen Überprüfung der Begleiter mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 13 Euro zu rechnen, wenn sich die Eltern entscheiden, nur einen Begleiter in der Prüfbescheinigung eintragen zu lassen. Rechtlich ist der Fahranfänger selbst voll verantwortlich und muss sich  bei einem eigenen Fahrzeug selbst versichern. D ie Begleiter des Fahranfängers müssen mindestens dreißig Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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