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Halle (Saale), den 06.09.2006

(VG DE) Windpark darf errichtet werden

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat heute Klagen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 6 Windkraftanlagen im Landkreis Wittenberg abgewiesen. In dem Verfahren 1 A 129/05 DE hatten sich zwei Gemeinden gegen jeweils in ihrem Gemeindegebiet genehmigte Anlagen gewendet und zur Begründung ihrer Klage geltend gemacht, das Landesverwaltungsamt habe rechtswidrig das von ihnen verweigerte Einvernehmen ersetzt. Gegen dieselbe Genehmigung klagten in dem Verfahren 1 A 175/05 DE drei Grundstückseigentümer, die insbesondere vorbrachten, von den Windkraftanlagen gingen für sie unzumutbare Belästigungen durch Lärm und Schattenwurf aus. Das Gericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Genehmigung die Kläger nicht in eigenen Rechten verletzt. Die klagenden Gemeinden hätten ihr Einvernehmen rechtswidrig versagt, so dass die Genehmigungsbehörde nach den Vorschriften der Landesbauordnung berechtigt gewesen sei, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Die Gemeinden hätten sich schon deswegen nicht darauf berufen dürfen, dass die regionale Planungsgemeinschaft das Vorhaben für planungsrechtlich unzulässig gehalten habe, weil die Planungsgemeinschaft die Erteilung der Genehmigung förmlich nicht untersagt habe. Es fehle auch nicht an der verkehrsmäßigen Erschließung der Grundstücke, denn diese grenzten an öffentliche Straßen an. Schließlich greife auch der Einwand nicht, dass durch die Windräder unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anwohner hervorgerufen würden. Denn nach dem vorliegenden Gutachten würden die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten. Auch die Grundstückseigentümer konnten deshalb nicht mit Erfolg rügen, unzumutbarem Lärm ausgesetzt zu sein. Was den beanstandeten Schattenwurf betrifft, hielt das Gericht die in der Genehmigung getroffenen Vorkehrungen zum Schutz der Anwohner für ausreichend. Schließlich gehe von den Windkraftanlagen auch keine unzumutbare optische Bedrängnis aus. Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 6. September 2006 ? Az.: 1 A 129/05 DE und 1 A 175/05 DE? Fenzel, Christine Pressesprecherin

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