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Magdeburg, den 14.09.2006

Gesundheitsministerin Kuppe: Gesundheitsfonds startet komplett oder gar nicht / Gleiche Startbedingungen für alle Krankenkassen

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 125/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 125/06 Magdeburg, den 14. September 2006 Gesundheitsministerin Kuppe: Gesundheitsfonds startet komplett oder gar nicht / Gleiche Startbedingungen für alle Krankenkassen Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Donnerstag im Landtag auf Antrag der Fraktion der FDP eine Rede zu den Auswirkungen der beschlossenen Eckpunkte zur Gesundheitsreform auf das Land Sachsen-Anhalt gehalten. In der Folge veröffentlichen wir das Redemanuskript: Selbstverständlich ist die Landesregierung bereit, dem Sozialausschuss die möglichen Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform auf die Verhältnisse in Sachsen-Anhalt darzulegen. Das ist doch ein ganz normales Vorgehen. Es macht aber wenig Sinn, diesen Bericht allein auf Grundlage der Eckpunkte vorzulegen. Auch Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wissen doch: Die von der Koalition in Berlin beschlossenen Eckpunkte selbst haben doch naturgemäß noch gar keine unmittelbaren Auswirkungen. Diese Eckpunkte müssen noch  in Gesetzesform gegossen werden. Erst dann können die möglichen Folgen für unser Land in konkreter Form abgeschätzt und eventuell notwendige Änderungen im Rahmen des Bundesratsverfahrens eingefordert werden. Und: Welch schwierige Geburt dies derzeit in Berlin ist, aus den Eckpunkten ein Gesetz zu machen, erleben wir ja tagtäglich. Ich schlage daher vor, ich lege Ihnen einen Bericht vor, sobald wir einen von der Bundesregierung oder den Berliner Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf in den Händen halten. Die Zeit ist dann auch genau richtig, um die Position Sachsen-Anhalts für den Bundesrat abzuklopfen. Denn eines bleibt richtig: Mit der Gesundheitsreform werden entscheidende Weichen gestellt. Es geht um die Zukunft der medizinischen Versorgung. Und es geht um den Erhalt und die Stärkung des Solidarprinzips in der Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Die Eckpunkte zur Reform stellen dafür in wesentlichen Punkten eine gute Grundlage dar. Ich will nicht verhehlen, ich hätte mir mehr Tatkraft gewünscht ¿ insbesondere bei der Frage der Steuermitfinanzierung oder der Einbeziehung der Privaten Krankenversicherung. Aber ein Kompromiss ist nun einmal nicht die vollständige Erfüllung aller Vorstellungen. Die Eckpunkte zur Reform sind dennoch richtig, weil wir erstens endlich wieder einen Versicherungsschutz für alle Menschen im Land herstellen - also auch für ehemals Selbständige, die nach Insolvenz  nicht nur ihre wirtschaftliche Grundlage, sondern auch den Versicherungsschutz bei der Privaten Krankenversicherung verloren haben. Die Eckpunkte weisen zweitens in die richtige Richtung, weil wir wichtige medizinische Leistungen neu in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen haben - wie die Erweiterung des Impfkataloges, die Verbesserungen für die Palliativmedizin oder die Mutter/Vater-Kind-Kuren. Das sind alles Leistungen, die den Versicherten direkt zugute kommen. Das wird leider kaum erwähnt! Nach meiner Ansicht wird es für die Umsetzung der Gesundheitsreform darauf ankommen, dass alle Krankenkassen ¿auf gleicher Augenhöhe¿ an den Start gehen können. Was heißt das? Der Gesundheitsfonds startet komplett oder gar nicht. Komplett heißt für mich: Neben der Grundpauschale gibt es auch von Anbeginn an die vereinbarte risikoadjustierte Pauschale und den 100 %igen Einkommensausgleich. Das heißt, Kassen wie etwa unsere AOK, die eine Vielzahl von chronisch Kranken, von älteren Menschen sowie Beschäftigten mit geringerem Einkommen versichert, werden damit nicht länger gegenüber jenen Kassen benachteiligt, die mehr junge, gesunde, gut Verdienende auf der Beitragsliste haben. Die Rufe aus Bayern und Baden-Württemberg habe ich sehr wohl vernommen, die diesen Risikoausgleich kippen wollen. Das darf nicht passieren! Wir haben darauf zu achten, dass die Entschuldung der Kassen abgeschlossen ist, ehe der Gesundheitsfonds startet. Und meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dafür sorgen wird, dass der Gesundheitsfonds kein bürokratisches Monster wird. Es ist sicherzustellen, dass dieser Fonds kein Mehr an Bürokratie bringt, sondern ein Weniger. Die Arbeitsweise muss einfach, transparent und effizient gestaltet werden. Modelle dafür gibt es ja ¿ nicht zuletzt hat die AOK Sachsen-Anhalt ihr Beitragseinzugssystem beispielhaft zentralisiert. Wir müssen das Fahrrad also nicht  neu erfinden. Wenn wir die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gerechter als bisher organisieren, schaffen wir es auch, die Bezahlung der Leistungserbringer gerechter zu gestalten. Wir schaffen beispielsweise im ambulanten Bereich die Voraussetzung für eine vergleichbare Vergütung von vergleichbaren Leistungen ¿ und das in Ost und West, in Nord und Süd. Das Problem drängt, wenn man die Alterspyramide vor allem im Bereich unserer Hausärzte und Hausärztinnen  betrachtet. Lassen Sie mich zusammenfassen: Wenn die zahlreichen, in der Tat noch offenen Detailfragen geklärt sind und der Regierungsentwurf vorliegt, bin ich gern bereit, im Sozialausschuss des Landtages zu berichten.  Ich werde aber auch weiterhin das intensive Gespräch mit den Kostenträgern und Leistungserbringern im Land suchen. Ich möchte, dass wir als Sachsen-Anhalt  mit entschlossener Stimme im Bundesrat auftreten können ¿ und zwar insbesondere im Interesse der Versicherten. 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