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Magdeburg, den 18.09.2006

Landesregierung sichert Funktionsfähigkeit der neuen Gedenkstättenstiftung/ Verbesserte Stellenausstattung beschlossen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 438/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 438/06 Magdeburg, den 19. September 2006 Landesregierung sichert Funktionsfähigkeit der neuen Gedenkstättenstiftung/ Verbesserte Stellenausstattung beschlossen Die Landesregierung hat einen wesentlichen Schritt zur Errichtung der künftigen Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt getan. Mit der Beschlussfassung über die Organisationsstruktur und Stellenausstattung der Stiftung sicherte das Kabinett in seiner heutigen Sitzung in Brüssel nicht nur die volle Funktionsfähigkeit der Stiftung zum 1. Januar 2007 ab, sondern verbesserte auch die Stellenausstattung für den ¿Roten Ochsen¿ in Halle und die Gedenkstätte Deutsche Teilung in Marienborn. ¿Mit dem Gedenkstättenstiftungsgesetz überträgt das Land die Verantwortung für eine Aufgabe, die bisher von der Landesverwaltung wahrgenommen wurde, in vollem Umfang auf die künftige Stiftung. Jetzt müssen wir die Stiftung auch entsprechend ausstatten, insbesondere mit qualifiziertem Personal¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Dabei müssen wir auch das steigende Besucheraufkommen berücksichtigen.¿ Durch den Kabinettsbeschluss werden der Stiftung insgesamt 30 Stellen zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich zusammen aus ¿ den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bislang im Landesverwaltungsamt für die Gedenkstättenarbeit zuständig sind und künftig die Geschäftsstelle der Stiftung bilden werden, ¿ den Beschäftigten des Landes in der Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿ in Bernburg, im ¿Roten Ochsen¿ und in Marienborn, ¿ den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gedenkstätten Langenstein-Zwieberge und Moritzplatz Magdeburg, die bislang beim Landkreis Halberstadt und der Landeshauptstadt Magdeburg beschäftigt sind, ¿ sechs weiteren Beschäftigten aus anderen Dienststellen der Landesverwaltung zur Verstärkung der Gedenkstättenarbeit im ¿Roten Ochsen¿ und in Marienborn sowie zur Wiederbesetzung einer freien Stelle am Moritzplatz Magdeburg. Da die Stellen in den Gedenkstätten Langenstein-Zwieberge und Moritzplatz Magdeburg bereits bislang vom Land finanziert wurden, bleibt die Personalausstattung der Stiftung zunächst kostenneutral. Nach Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft geht auch diese Gedenkstätte in die Stiftung über. Nach dem Gedenkstättenstiftungsgesetz wird die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt künftig von einem Stiftungsrat und einer Stiftungsdirektorin/einem Stiftungsdirektor geleitet. Begleitet wird ihre Arbeit von je einem Stiftungsbeirat zur NS-Diktatur sowie zur sowjetischen Besatzung und SED-Diktatur und von einem Wissenschaftlichen Beirat. Die Gedenkstätte ¿Roter Ochse¿ hat in den ersten Wochen seit ihrer Wiedereröffnung im Frühjahr 2006 eine deutliche Zunahme des Besucherinteresses erlebt, insgesamt wird mit einer Verdreifachung des Publikumsverkehrs gerechnet. Für die Gedenkstätte in Marienborn wurde bei ihrer Einrichtung vor zehn Jahren mit 80.000 Besuchern jährlich gerechnet, mittlerweile sind es fast 200.000. Holger Hövelmann: ¿Für die Stärkung der demokratischen Kultur in unserem Land ist das Wissen um die Bedrohung der Demokratie unverzichtbar. Dafür haben die Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt eine wachsende Bedeutung.¿ Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien ausdrücklich ihre Verpflichtung anerkannt, ¿durch eine Unterstützung der sachsen-anhaltischen Gedenkstätten das Wissen um die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen zu bewahren und weiter zu tragen und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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