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Dessau-Roßlau, den 19.09.2006

(LVerfg LSA) Die Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 15. April 2005 hinsichtlich der Gewichtung der Stimmanteile der Gemeinden in Wasserunterhaltungsverbänden verletzt die Gemeinden nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht.

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/06 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/06 Magdeburg, den 12. September 2006 (LVerfg LSA) Die Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 15. April 2005 hinsichtlich der Gewichtung der Stimmanteile der Gemeinden in Wasserunterhaltungsverbänden verletzt die Gemeinden nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Das hat das Landesverfassungsgericht heute durch Urteil entschieden. Nach der neuen Regelung wird der Einfluss der Gemeinden in den Wasserunterhaltungsverbänden zugunsten der Eigentümer und Nutzer der der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in den Verbandsorganen gemindert. Der Stimmanteil dieser Gruppe muss mindestens 45 % der satzungsmäßigen Stimmen betragen. Die beschwerdeführenden Gemeinden, die Mitglieder in einem Unterhaltungsverband sind, sehen sich durch diese Regelung in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und machen insbesondere einen Eingriff in ihre Organisationshoheit geltend. Für diese Rüge fehlt den Gemeinden die Beschwerdebefugnis. Die den Unterhaltsverbänden zugewiesenen Aufgaben sind keine der örtlichen Gemeinschaft. Bereits mit dem Wassergesetz vom 31.08.1993 hat der Landesgesetzgeber die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer Zweiter Ordnung den Unterhaltsverbänden als rechtlich selbständigen und eigenständig demokratisch legitimierten Verwaltungsträgern zugewiesen. Durch die Veränderung der Stimmrechte zugunsten der Grundstückseigentümer, wie sie jetzt durch § 105 Abs.1a des Wassergesetzes bewirkt wird, kann daher nicht in die gemeindliche Aufgabenhoheit eingegriffen werden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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