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Magdeburg, den 25.09.2006

Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 455/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 455/06 Magdeburg, den 26. September 2006 Gerichtsbezirke werden neu zugeschnitten Sachsen-Anhalt gliedert die Bezirke der Gerichte und Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der anstehenden Kreisgebietsreform neu. Den entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Justizministerium hat das Kabinett heute gebilligt und zur Anhörung freigegeben. Damit wurde zugleich die erste Stufe der anstehenden Justizstrukturreform auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es, die Grenzen der Gerichtsbezirke den ab dem 1. Juli 2007 geltenden neuen Kreisgrenzen anzupassen. Das Gesetz legt fest, für welche Gemeinden welche Gerichte künftig zuständig sind. Ziel ist es, die Einräumigkeit der Verwaltung weitgehend zu wahren. So folgen die Grenzen der Gerichtsbezirke der Landgerichte, der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichte jeweils den neuen Kreisgrenzen, was für die Bürger zu übereinstimmenden und damit überschaubaren Strukturen führt. Lediglich im Bereich Bernburg ergeben sich dadurch merkliche Veränderungen. Das Amtsgericht Bernburg bleibt unverändert erhalten, gehört aber künftig zum Landgerichtsbezirk Magdeburg statt zum Landgerichtsbezirk Dessau. Auch im Bereich der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind für Fälle aus Bernburg künftig die Richter in Magdeburg zuständig. Hintergrund ist, dass sich der Landkreis Bernburg mit Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt zum neuen Salzlandkreis zusammenschließt, der in Gänze den Gerichten in Magdeburg zugeordnet werden soll. Auch auf der Ebene der Amtsgerichte soll ein Gericht grundsätzlich nicht für Bürger aus zwei Landkreisen zuständig sein. Von diesem so genannten Einräumigkeitsgrundsatz gibt es nur zwei Ausnahmen - Halle und Zerbst. Das Amtsgericht Halle-Saalkreis bleibt in den bisherigen Grenzen erhalten. Wie bisher ist das Amtsgericht mit Sitz in Halle auch für das Gebiet des bisherigen Saalkreises zuständig. Die Wahrung der Einräumigkeit würde dazu führen, dass Bürger aus dem nördlichen Saalekreis an Halle vorbei bis zum Amtsgericht Merseburg  fahren müssten. ¿Dies sollte den Bürgern nicht zugemutet werden. Die jetzige Lösung ist bürgerfreundlicher¿, so die Justizministerin, Prof. Dr. Angela Kolb. Auch der Amtsgerichtsbezirk Zerbst wird in der ersten Stufe der Reform trotz der Auflösung des Landkreises Anhalt-Zerbst weitgehend erhalten bleiben. Eine Ausnahme bilden nur diejenigen Gemeinden, die künftig in den Landkreis Jerichower Land wechseln. Diese werden dem Amtsgericht Burg zugeordnet. Aussagen über den Bestand von Gerichtsstandorten macht der jetzt vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf nicht. ¿Der Neuzuschnitt der Gerichtsbezirke nimmt keine Entscheidungen über die Schließung von Standorten vorweg¿, betonte Ministerin Kolb. Derzeit überprüft das Justizministerium die Zukunft von einer Reihe von Gerichtsstandorten. Ziel sind zukunftsfähige und leistungsstarke Justizstrukturen. Im Oktober soll hierzu ein erster Konzeptentwurf vorgelegt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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