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Magdeburg, den 25.09.2006

Landesregierung beschließt Fahrplan zur Einheitsgemeinde

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 453/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 453/06 Magdeburg, den 26. September 2006 Landesregierung beschließt Fahrplan zur Einheitsgemeinde Eckpunkte des Leitbildes sollen bis Jahresende vorliegen Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Zeitplan für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Damit haben wir einen verbindlichen Fahrplan verabredet, den wir jetzt Schritt für Schritt abarbeiten werden¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Mit der breiten Diskussion des Leitbildes, mit der freiwilligen Phase bis 2009 und schließlich der gesetzlichen Phase bis 2011 geben wir Raum für die verantwortliche Mitwirkung aller Betroffenen. Die kommunalen Spitzenverbände und alle betroffenen Gemeinden werden sich intensiv in den Diskussions- und Entscheidungsprozess einbringen können. Der Landtag wird alle erforderlichen Entscheidungen in Ruhe beraten können.¿ In der Beratung wies Hövelmann noch einmal darauf hin, dass Sachsen-Anhalt das Land mit den am stärksten zersplitterten Gemeindestrukturen in Deutschland ist. Von 1.057 Gemeinden haben 983 weniger als 5.000 Einwohner, 721 (das sind 68,2 Prozent) haben sogar weniger als 1.000 Einwohner. Hövelmann: ¿Diese Kleinteiligkeit kann sich verantwortliche Politik im Land und in den Gemeinden nicht nur aus finanzpolitischen Gründen, sondern auch aufgrund der immer komplexer werdenden Rahmenbedingungen nicht mehr leisten.¿ Durch das Auslaufen des Solidarpaktes 2019 werde das Volumen des Landeshaushalts von rund zehn auf knapp über sechs Milliarden Euro sinken. Das gelte entsprechend für die aus dem Landeshaushalt finanzierten kommunalen Zuweisungen von heute mehr als 1,6 Milliarden Euro. Der vom Kabinett beschlossene Zeitplan sieht folgende Schritte vor: · bis Ende 2006: Erarbeitung von Eckpunkten für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und Beratung im Kabinett Eckpunkte sollen unter anderem sein: - Einwohnerzahl - Ausnahmeregelungen - raumordnerische, wirtschaftliche und naturräumliche Zusammenhänge, historische und landsmannschaftliche Verbundenheit - Übergangsregelungen für Gemeinderäte und Bürgermeister - Übernahme von bisherigen Aufgaben der Landkreise durch die Einheitsgemeinden · 1. Quartal 2007: Diskussion der Eckpunkte   mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen vor Ort zum Ziel der Erstellung eines Leitbildes · bis 1. Juli 2007: Verabschiedung des Leitbildes im Kabinett einschließlich der Ausnahmetatbestände · bis 1. Juli 2007: Beschlussfassung im Kabinett über ein Vorschaltgesetz Gegenstand des Vorschaltgesetzes sind nicht die Inhalte des Leitbildes, sondern unter anderem: - Genehmigungsvorbehalte u. a. in den Bereichen Finanzen, Investitionen, Kreditaufnahmen - Regelungen für die freiwillige Phase - Beendigung bzw. Verlängerung der Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bis zum Jahr 2009 - Regelungen für die Gemeinderäte und Ortschaftsräte · bis 1. Juli 2007: Prüfung durch die Landesregierung, - welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Magdeburg oder Halle eingemeindet werden sollen, falls die nach dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz gebildeten Zweckverbände sich als nicht ausreichend zur Sicherung und Stärkung der kreisfreien Städte erweisen sollten, - ob und ggf. welche Umlandgemeinden aufgrund enger Verflechtungen nach Dessau-Roßlau oder in die Mittelzentren eingemeindet werden müssen · 1. Juli 2007: Beginn der freiwilligen Phase · 2009: Kommunalwahlen · 30. Juni 2009: Ende der freiwilligen Phase · 1. Halbjahr 2010: Verabschiedung des Gesetzes zur Bildung von Einheitsgemeinden · 2011: Abschluss der flächendeckenden Einführung von Einheitsgemeinden · · Impressum: · Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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