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Magdeburg, den 26.09.2006

Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren für Internet-PC geht an der Realität vorbei ? Sachsen-Anhalt widerspricht Schleswig-Holstein

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 460/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 460/06 Magdeburg, den 27. September 2006 Staatsminister Robra: Diskussion um Gebühren für Internet-PC geht an der Realität vorbei ¿ Sachsen-Anhalt widerspricht Schleswig-Holstein Staatsminister Robra sprach sich vor dem Hintergrund der Diskussion um Gebühren für Internet-PC für mehr Sachlichkeit aus. "Alle Haushalte wie auch Unternehmen, die bislang ihre Rundfunkgebühr ordnungsgemäß entrichtet haben, müssen für Internet-PC mit keinen zusätzlichen Gebühren rechnen", so der Staatsminister. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt setze sich bei dem Streit um die Gebühr für rundfunkempfangstaugliche Internet-PC für eine monatliche Gebührenpflicht von 5,52 ¿ ein, betonte Robra. Bei der Konferenz der Staatskanzleichefs am 21. September 2006 in Düsseldorf hatten sich fast alle Länder einer von den Rundfunkanstalten vorgeschlagenen derartigen Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages angeschlossen. Sie sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2007 noch nicht die volle Rundfunkgebühr von 17,03 ¿ für Internet-PC erhoben werden soll, weil die Rundfunkanstalten im Moment noch kein vollständiges Fernsehangebot im Internet anbieten. Für die Radioprogramme ist das aber möglich, so dass die für das Bereithalten eines Radios entstehende Grundgebühr von 5,52 ¿ auch für Internet-PCs sachgerecht ist. Zu dem Vorschlag von Schleswig-Holstein, die vom bereits gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehene Regelung bis auf Weiteres vollständig auszusetzen (so genanntes Moratorium), erklärte Staatsminister Robra: "Mit dieser Ansicht steht Schleswig-Holstein allein. Für das Moratorium wäre es nötig, einen Staatsvertrag aller Länder abzuschließen und in allen Landtagen zu ratifizieren. Dieses Verfahren kann bis zu sechs Monate dauern. Folge wäre, dass ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebührenhöhe von 17,03 ¿ einträte. Diese unerwünschte Konsequenz sollte man nicht ignorieren. Außerdem haben die Rundfunkanstalten klargestellt, dass im gewerblichen Bereich bereits die Anmeldung eines auch heute schon gebührenpflichtigen Radios dazu führt, dass eine zusätzliche PC-Gebühr für die Unternehmen entfällt. Die von Wirtschaftsverbänden errechnete zusätzliche Gebührenbelastung, die den Wirtschaftsstandort Deutschland bedrohen soll, kann ich daher nicht erkennen. Im privaten Bereich wird sich wegen der Zweitgerätebefreiung ohnehin so gut wie nichts ändern." Nach Ansicht von Robra müssten die Länder jedoch Regelungen finden, wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch im digitalen Zeitalter sicher und ausreichend finanziert werden können: "Die dauernden Querelen um die GEZ und die komplizierten Rundfunkgebührenregelungen drohen die guten Programmleistungen von ARD und ZDF - auch im Internet - zu überlagern. Notwendig ist eine Vereinfachung, die Privathaushalte und Wirtschaft nachvollziehen und akzeptieren können, damit auf diesem wichtigen Gebiet Rechtssicherheit besteht." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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