: 153
Halle (Saale), den 08.10.2006

Landschaftsplan für Thießen erstellt

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/06 Halle (Saale), den 9. Oktober 2006 Landschaftsplan für Thießen erstellt Die Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) hat zur Aufstellung eines Landschaftsplanes für das Gemeindegebiet Thießen (Landkreis Anhalt-Zerbst) Fördermittel beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen und Fördermittel in Höhe von 22.930 Euro bewilligt. Das sind 80 % der tatsächlichen Ausgaben. Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert wird. Die Landschaftsplanung hat laut Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Die Inhalte der Landschaftsplanung werden bei Planungen und Verwaltungsverfahren, wie der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, berücksichtigt. Auch bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in die Natur sind sie wichtige Instrumente. Die erstmalige Aufstellung eines Landschaftsplanes kann durch das Land bis zum 31. Dezember 2006 gefördert werden. Hintergrund: Das Plangebiet Thießen befindet sich im Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt. Im Naturpark besteht u. a. die Zielsetzung, das Gebiet so zu entwickeln, dass die nachhaltige, standortgerechte Nutzung der Naturressourcen, die entwicklungsbezogene Landschaftspflege und die natürliche Entwicklung von Ökosystemen sowie die Schaffung und Verbesserung der Grundlagen für eine nachhaltige und Ressourcen schonende Regionalentwicklung beispielhaft gewährleistet sind. Der Naturpark ist in Zonen untergliedert. Im Plangebiet, zu dem die Gemarkungen Thießen und Luko gehören, ist die Zone III (Puffer- und Entwicklungszone) vorherrschend. Aber es sind auch Teilräume der Zone II (Landschaftsschutz- und Erholungszone) zugeordnet, da Teilflächen des Gemeindegebietes Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ¿Roßlauer Vorfläming¿ sind. Im Plangebiet befinden sich keine bestehenden Naturschutzgebiete (NSG). Das an der südöstlichen Gemeindegebietsgrenze befindliche Olbitzbachtal ist langfristig für die Unterschutzstellung als NSG vorgesehen. Der ca. 4 km lange Fließgewässerabschnitt der Rossel bei Thießen ist inklusive angrenzender Niederungsflächen Bestandteil des FFH-Gebiets ¿Rossel, Buchholz, Streetzer Busch nordöstlich Roßlau¿. Die Bachtäler des Olbitzbaches sowie des Faulen Grabens im südlichen Gemeindegebiet sind dem FFH-Gebiet ¿Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau¿ zugeordnet (etwa 7 km lange Fließgewässerstrecke). Folglich weist das Gemeindegebiet Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse auf, die für den Aufbau und zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung ¿Natura 2000¿ von Bedeutung sind. Das Plangebiet besteht hauptsächlich aus Wald- und Ackerflächen. Entlang der weitgehend in naturnaher Ausprägung vorkommenden Vorflämingbäche befinden sich mitunter sehr wertvolle Gehölzbestände (Erlenbruch- und Eichenmischwälder) sowie Grünlandgesellschaften (Feuchtwiesen). Die Bäche weisen eine bemerkenswerte Fischfauna auf. Insbesondere findet hier das in Sachsen-Anhalt als stark gefährdet eingestuftes Bachneunauge (besonders geschützte Art) seinen Lebensraum. Die Bachniederungen sind in der für den Landkreis Anhalt-Zerbst vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung wegen ihrer kurzen Fließgewässerlaufstrecke als regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten aufgeführt  (¿Rosselniederung¿, Olbitzgraben¿). Diese Bachtäler fungieren insbesondere auch als Verbundachsen zwischen den überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ und ¿Traubeneichen-Rotbuchenwäler des Flämings¿. Während im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Olbitzgraben¿ fast ausschließlich der Erhalt der wertbestimmenden Strukturen im Vordergrund steht (sog. Kernzonen), sind im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Rosselniederung¿ neben den Kernzonen vor allem auch Entwicklungsflächen vorhanden. Die Rossel als Fließgewässer, aber auch die gesamte Niederung hat einen relativ hohen Entwicklungsbedarf. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung