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Magdeburg, den 09.10.2006

Antragsverfahren zu "Natura 2000 - Ausgleich" und "Erschwernisausgleich" noch bis zum 20. Oktober 2006

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 155/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 155/06 Magdeburg, den 5. Oktober 2006 Antragsverfahren zu "Natura 2000 - Ausgleich" und "Erschwernisausgleich" noch bis zum 20. Oktober 2006 Das Agrarministerium hat mitgeteilt, dass bis zum 20. Oktober 2006 Anträge auf Erschwernisausgleich beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden können. Der Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten wird Landwirten aufgrund von Bewirtschaftungserschwernissen für Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- Gebieten und Vogelschutzgebieten) und für Bewirtschaftungsbeschränkungen in den Naturschutzgebieten gewährt. Der Bezugszeitraum beträgt jeweils ein Jahr und beginnt am 01. Oktober 2006. Zum Schutz der Natura 2000 Gebiete sind nach der Richtlinie ¿Natura 2000 ¿ Ausgleich für die Landwirtschaft¿ die Bewirtschaftungsbeschränkungen aus den Natura 2000-Schutzzielen in den bereits bestehenden Naturschutzgebieten ausgleichsfähig. Des Weiteren kann laut Naturschutzgesetz des Landes ein Erschwernisausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen in den Naturschutzgebieten und Flächenhaften Naturdenkmalen gewährt werden. Für den vergangenen Zeitraum wurden 93 Anträge bewilligt und ein Ausgleich für 3.350 Hektar Grün¿ und Ackerland in Höhe von ca. 411.000 Euro gewährt. Die Antragsunterlagen und Richtlinien sind im Internet unter www.InVekos.sachsen-anhalt.de ¿ ¿Formulare/Informationen¿ - zu finden. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de

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