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Magdeburg, den 09.10.2006

Bedenken von Seiten der Kirchen und Gewerkschaften Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/06 Magdeburg, den 10. Oktober 2006 Bedenken von Seiten der Kirchen und Gewerkschaften Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet Das Kabinett hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Neuord­nung des Ladenschlusses an den Landtag weiterzuleiten. Am 22. September 2006 endete die Anhörungsfrist für den Gesetzentwurf, den die Landesregierung am 5. September 2006 beschlossen hatte. Angehört wurden die Vertretungen der Evangelischen und Katholischen Kirche, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Handelsverbände, der Industrie- und Handels­kammern, der Handwerkskammern sowie der kommu­nalen Spitzenverbände. Die Kirchen gaben zu bedenken, dass die neuen Ladenöffnungszeiten eine Beein­trächtigung der Lebensqualität, insbesondere in Familien, zur Folge haben könnten. Bedenken äußerten sie auch gegen die Öffnung bestimmter Verkaufsstellen (z.B. Bahnhofsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen), die Öffnung zum Verkauf bestimmter Waren (z.B. Zeitungen, Blumen) und die Öffnung in Kur- und Erholungsorten an Sonn- und Feiertagen. Auch die Gewerkschaften sprachen sich gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten aus. Diese sei volkswirtschaftlich und familienpolitisch nicht sinnvoll und führe zu einer stärkeren Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Die Handelsverbände und die Kammern begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf, äußerten jedoch in Einzelpunkten Änderungsvorschläge. So wird eine genauere Definition des Reisebedarfs, der in Tankstellen verkauft werden darf, gewünscht. Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff unterstrich, es werde durch die Deregulierung von Öffnungszeiten an den Werk­tagen nicht zu einer Öffnung der Läden rund um die Uhr kommen. Die Landesregierung gehe davon aus, dass die Läden in Zukunft in verkaufs­schwachen Tageszeiten weniger geöffnet sind. Man rechne damit, dass die Öffnungszeiten den Kundenwünschen angepasst und sich nicht unbe­dingt verlängern, sondern eher individuell und regional gestaltet werden. Davon könnten Familien als Kunden auch profitieren. Die Sonderöffnungszeiten, die von den Kirchen moniert worden waren, seien auch schon bisherige Praxis. Auf eine Definition des Reisebedarfs, wie von den Handelsverbänden und Kammern gefordert, müsse verzichtet werden, da diese immer unscharf bleiben müsse. Dem Handel sei daran gelegen, bereits für das Weihnachtsgeschäft 2006 über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen zu können. Zum Gesetzentwurf Der vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt ausschließlich die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen an Werktagen findet nicht statt. Das heißt, über den Zeitpunkt der Ladenöffnung an Werktagen entscheiden allein die Händler. Sonn- und Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf heißt es, Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden. Mit Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht frei gegeben werden. Sonn- und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen. An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf zusammenhängende Stunden angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom Herstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften. In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. In Einzelfällen kann das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn dies im öffentlich Interesse notwendig ist. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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