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Magdeburg, den 09.10.2006

Landesregierung will Kommunen entlasten: Gesetzentwurf geht in die Anhörung der Spitzenverbände

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 486/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 486/06 Magdeburg, den 10. Oktober 2006 Landesregierung will Kommunen entlasten: Gesetzentwurf geht in die Anhörung der Spitzenverbände Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Vorschläge zur Entlastung der Kommunen durch eine Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erörtert. Dadurch soll es den Städten und Gemeinden erleichtert werden, die im Haushaltsentwurf 2007 vorgesehenen Veränderungen der Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu bewältigen und teilweise auszugleichen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zur Anhörung durch die kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Die Vorschläge im einzelnen: Ermächtigung für eine neue Sportstättenverordnung: Durch Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung soll die Landesregierung ermächtigt werden, nach einer Aufhebung der bislang noch geltenden DDR-Sportstättenverordnung durch eine neue Verordnung die Nutzung und die Gebührenerhebung für kommunale Sportstätten zu regeln, insbesondere die Nutzung durch Schulen und die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zugunsten bestimmter Gruppen. Dazu hat das Innenministerium einen flankierenden Erlass angekündigt, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Aktivitäten gemeinnütziger Sportvereine in der Regel dem Allgemeinwohl dienen. Damit haben die Gemeinden auch künftig die Möglichkeit, auf Gebühren zu verzichten oder von Vereinen niedrigere Gebühren zu erheben. Durch den Erlass sollen die Kommunalaufsichtsbehörden angewiesen werden, entsprechende Gebührenentscheidungen von Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten auch bei unausgeglichenen Haushalten regelmäßig zu akzeptieren und nicht zum Kriterium der Haushaltskonsolidierung zu machen. Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Nach der seit 1996 geltenden Fassung des Kommunalabgabengesetzes werden übergroße Grundstücke, das heißt Wohngrundstücke, die 30 Prozent oder mehr über der Durchschnittsgröße liegen, bei der Abgabenhöhe gedeckelt. Damit soll den Grundstücksgrößen im ländlichen Raum Rechnung getragen werden, insbesondere bei der Abwasserentsorgung. Die Rechtsprechung zur Anwendung der entsprechenden Beitragssatzungen hat jedoch zu vom Gesetzgeber in dieser Höhe nicht beabsichtigten Beitragsausfällen geführt. Die bislang zwingend vorgeschriebene Begrenzung soll deshalb in eine Kann-Vorschrift umgewandelt werden. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten so die Möglichkeit, ihre Ausgaben wieder vollständig zu refinanzieren. Ob sie davon Gebrauch machen, kann von ihnen in Zukunft in eigenem Ermessen je nach den örtlichen Verhältnissen entschieden werden. Änderung des Kinderförderungsgesetzes: Das Land kommt einem Wunsch der Kommunen nach, die es für nicht zwingend halten, bei der Festlegung von räumlichen und sachlichen Ausstattungen in den Kindertagesstätten im Rahmen eines verwaltungsaufwändigen Anhörungsverfahrens beteiligt zu werden. Daher soll diese Regelung entfallen. Die Position und Rechte der Elternkuratorien bleiben im vollen Umfang erhalten. Sie werden weiterhin im Rahmen einer Anhörung bei den Festlegungen zur baulichen Beschaffenheit und räumlich-sachlichen Ausstattung beteiligt. Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz: Die Änderung soll die Möglichkeit eröffnen, Entgelte für die Beseitigung von Tierkörpern im Wettbewerb zu ermitteln. Damit wird die Vergabe im Wege der Ausschreibung ermöglicht. Für die Beseitigung von Vieh hatte der Besitzer bisher 25 Prozent der Kosten zu tragen, weitere 25 Prozent trugen das Land und 50 Prozent die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige. Zur Entlastung der kommunalen Haushalte soll durch die Gesetzesänderung das Verursacherprinzip gestaffelt eingeführt werden. Der Kostenanteil der Landkreise/kreisfreien Städte sinkt damit ab 1. Januar 2007 auf 25 Prozent und entfällt ab 1. Juli 2010. Der Kostenanteil des Landes bleibt bei 25 Prozent bis zum Auslaufen der Regelung am 31. Dezember 2013. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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