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Magdeburg, den 10.10.2006

Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 096/06 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 096/06 Magdeburg, den 11. Oktober 2006 Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind Wer künftig ein Kraftfahrzeug neu anmelden will, muss damit rechnen, dass die dafür zuständige Behörde eine Zulassung von der Zahlung rückständiger Gebühren und damit verbundener Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen abhängig macht. So zumindest sieht es ein Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett heute zugestimmt hat und das nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach den Worten von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre soll die vorgesehene Regelung dazu beitragen, die gegenwärtig auf rund vier Millionen Euro geschätzten Gebührenrückstände bei Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich zu verringern. ¿In Zukunft würde dann wieder der sinnvolle Grundsatz gelten, dass neue Leistungen erst in Anspruch genommen werden können, wenn die alten bezahlt sind¿, sagte der Minister. Das Gesetz schafft u.a. die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Daten aus früheren Zulassungsverfahren bei der beabsichtigten Neuanmeldung eines Kraftfahrzeugs verwendet und Gebührenrückstände somit leichter aufgespürt werden können. Die Einforderung von Rückständen vor der Neuzulassung eines Fahrzeugs soll dabei rückwirkend, also auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein. Die Ummeldung oder die freiwillige, antragsgebundene Stilllegung eines Fahrzeugs dagegen wird auch in Zukunft nicht vom Begleichen ausstehender Gebühren und Auslagen abhängig gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und muss daher vollzogen werden. Eine Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere Fahrzeuge erforderlich sein. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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