Besserer Schutz vor Kinderpornographie
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 073/06 Magdeburg, den 13. Oktober 2006 Besserer Schutz vor Kinderpornographie Berlin (MJ). Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sieht sich in ihrem Engagement gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern bestätigt. Mit der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie wird das Sexualstrafrecht verschärft werden. Kindesmissbrauch soll künftig bereits dann vorliegen, wenn der Täter Kinder dazu bestimmt, sich in sexuell aufreizenden Posen zu zeigen, ohne andere sexuelle Handlungen am eigenen Körper vorzunehmen. Zugleich sollen auch Besitz, Erwerb und Verbreitung von Abbildungen dergestalt posierender Kinder als Kinderpornographie künftig strafbar sein. In der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die geplanten Strafverschärfungen ausdrücklich. Es sei kein Zeichen eines Modetrends, nach Wegen zu suchen, den strafrechtlichen Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Kindern und Jugendlichen noch weiter auszubauen. Es handele sich vielmehr um die zwingende Notwendigkeit, weltweit ein Bewusstsein für die Ächtung von sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und den international agierenden Tätergruppen das Handwerk zu legen. Kolb verwies auf die so genannte ¿Operation Marcy¿, bei der den Strafverfolgungsbehörden Sachsen-Anhalts einer der weltweit größten Schläge gegen einen Kinderpornographiering mit über 26.500 tatverdächtigen Internetusern gelungen war. Der Kopf dieses Ringes wurde vom Landgericht Magdeburg wegen bandenmäßigen Verbreitens pornographischer Schriften verurteilt. Die ¿Marcy¿-Ermittlungen hätten den Verdacht bestärkt, dass selbst der einfache Besitz kinderpornografischen Materials gewissermaßen die Einstiegsdroge zu schweren Vergehen und Verbrechen darstelle. So seien bei Hausdurchsuchungen im Rahmen der Operation ¿Marcy¿ auch Fälle ermittelt worden, in denen die Beschuldigten nicht nur des Besitzes kinderpornographischer Schriften, sondern auch des Kindesmissbrauchs verdächtig waren. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hatte im Februar 2006 festgestellt, dass der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. § 176 StGB eine Regelungslücke enthalte und dann nicht erfüllt sei, wenn Kinder veranlasst werden, sich in sexuell aufreizenden Posen zu präsentieren ohne Manipulationen am eigenen Körper vorzunehmen. Dies hatte zur Folge, dass auch Verbreitung, Erwerb und Besitz entsprechender Abbildungen nicht mehr als strafbare Kinderpornographie verfolgt werden konnten. Zudem erschwert diese Regelungslücke die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des Massenphänomens der Kinderpornographie im Internet und auf elektronischen Datenträgern erheblich: Die zur Auswertung von massenhaft verbreiteten oder gespeicherten Abbildungen eingesetzten automatisierten Auswerteprogramme werfen gegenwärtig auch solche Fotos aus, welche reines Posing enthalten, weshalb die Ermittlungsbeamten als kinderpornographisch eingestuften Fotos jeweils einzeln bewerten müssen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hatte sich daher im Interesse des Schutzes der Kinder und Jugendlichen für die Änderung der entsprechenden Paragrafen stark gemacht und damit ein bundesweites Echo ausgelöst. Die Bundesregierung will die Strafbarkeitslücke schließen. Der entsprechende Gesetzentwurf lag dem Bundesrat jetzt zur Stellungnahme vor. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de