: 30
Magdeburg, den 12.10.2006

Landesregierung beschließt Einrichtung eines ?Pensionsfonds?

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/06 Magdeburg, den 12. Oktober 2006 Landesregierung beschließt Einrichtung eines ¿Pensionsfonds¿ ¿Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat beschlossen, für Neuverbeamtungen ab 2007 einen Pensionsfonds zu bilden und dafür ein Sondervermögen einzurichten¿, teilte Finanzminister Jens Bullerjahn heute mit. Der Minister erklärte dazu: ¿Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für alle nach dem 31.12. 2006 begründeten beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entsprechende Rücklagen zu bilden sind, die gesondert verwaltet werden sollen. Die Zuführungen zu diesem Pensionsfonds werden Bestandteil der Personalausgaben des Landes und müssen dementsprechend in die Haushaltsplanungen der Ressorts einbezogen werden¿ Sachsen-Anhalt hat bei seiner Lösung für den Pensionsfonds einen innovativen Weg beschritten, wofür das Land im Kapitalmarktbereich bereits bekannt ist. Sachsen-Anhalt ist es nach Informationen des Finanzministeriums dann möglich, treuhänderisch und damit unwiderruflich zweckgebunden an professionelle Anlageverwalter zu übertragen*. Die Höhe der Zuführungen bestimmt sich nach versicherungsmathematischen Berechnungen und wird jährlich durch das Finanzministerium festgelegt. Darüber hinaus fließen jährlich insbesondere 20 Mio. Euro in den Fonds . Dadurch soll das Sondervermögen bis 2020 auf mindestens 456 Millionen zuzüglich der Zinsen anwachsen. Derzeit werden die Mittel für Pensionszahlungen erst nach dem Zeitraum erwirtschaftet, in dem die Leistungen, welche die Versorgungsansprüche begründen, erbracht wurden. Dies widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit. Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Versorgungsausgaben als Teil der Personalausgaben transparent und bereits zum Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche als Ausgabe ausgewiesen werden. Hintergrund für das bereits in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Vorhaben ist die Tatsache, dass die Anzahl der Versorgungsempfänger im Land bis 2020 voraussichtlich auf das 4,7-fache gegenüber 2004 steigen wird. In Zahlen entspricht dies rund 10.300 Versorgungsempfängern. Trotz umfangreicher Leistungskürzungen, Maßnahmen zur Reduzierung der Frühpensionierung, einem steigenden Ruhestandseintrittsalter und sinkendem Ruhegehaltssatz der Neupensionäre können die zu erwartenden Ausgabesteigerungen nicht ausgeglichen werden. Laut vorliegenden Prognosen werden sich die Ausgaben für Pensionszahlungen bis 2020 nahezu versechsfachen. Für das Haushaltsjahr 2007 sind bereits rd. 76 Mio. Euro eingeplant. Der Gesetzentwurf soll noch im Oktober in den Landtag eingebracht werden. * Zur Information: Eine solche Regelung wird übrigens von den Rating- agenturen positiv bewertet. Sie wird es deshalb dem Land erleichtern, sein Rating zu behaupten, wenn nicht sogar zu verbessern. Sachsen-Anhalt verfügt über ein Best-Rating von AAA der Rating- agentur Fitch sowie über sehr gute Ratings im Bereich AA der Agenturen Standard and Poors sowie Moody`s. Die Ratings sind von großer Bedeutung für die Finanzierungskosten des Landes. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung