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Magdeburg, den 18.10.2006

Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden: Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 184/06 Magdeburg, den 19. Oktober 2006 Sperrfrist: heute, 19.10.2006, Beginn der Rede Hövelmann zum Schutz vor gefährlichen Hunden: Ohne Rasseliste ist vorsorgender Schutz nicht möglich Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat die geplante Rasseliste als ¿Kern einer auf Vorsorge ausgerichteten Ge­fahrenabwehrpolitik¿ gegenüber gefährlichen Hunden bezeich­net. ¿Wenn man nicht alle Hunde unterschiedslos mit Leinen- und Maulkorbzwang belegen will und nicht auch von den Besit­zern von Zwergpinschern einen Hundeführerschein verlangen will, dann braucht man für solche Vorsorgemaßnahmen ein Unterscheidungsmerkmal¿, sagte Hövelmann bei der Einbrin­gung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden aus­gehenden Gefahren heute im Landtag. ¿Dieses Unterschei­dungsmerkmal ist die Zugehörigkeit zu einer Rasse mit beson­ders hoher Beißkraft und die Tatsache, dass es bei diesen Rassen oft nicht bei einem einmaligen Zubeißen bleibt, sondern der Hund sich häufig in sein Opfer verbeißt.¿ Ohne eine Rasseliste könnten die Ordnungsbehörden nur ge­gen Hunde vorgehen, die schon einmal auffällig geworden sind, erläuterte der Minister. Das sei jedoch kein Fortschritt gegen­über der heutigen Rechtslage: ¿Mit einer Regelung, die erst greift, wenn ein Hund schon mal zugebissen hat, ist nichts er­reicht. Ich will nicht, dass wir im Vorfeld weiter nur zuschauen können. Wir müssen endlich Vorsorge statt Nachsorge betrei­ben.¿ Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf soll die Voraus­setzung für eine Verordnung des Innenministeriums geschaffen werden, die unter anderem die Rasseliste enthält. Für die Hunde dieser Rassen und für andere Hunde, die auffällig geworden sind, sollen unter anderem ein Leinen- und Maulkorbzwang, eine ¿Wesensprüfung¿ und die Kennzeichnung durch einen elektro­nisch lesbaren Chip geregelt werden. Für die Halter ist eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung (¿Hundeführerschein¿) vorgesehen, Grundstücke und Wohnungen sollen gesondert ge­sichert werden. Eine Ausbildung von Hunden mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität und Gefähr­lichkeit für Mensch und Tier soll verboten werden. Bei konkreten Gefahren soll die Sicherstellung oder eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht werden. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist außerdem, dass die Halter gefährlicher Hunde zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im Falle einer Schädigung Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen auch dann sicherzustel­len, wenn die für den Ausgleich des Schadens verantwortlichen Personen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hövelmann: ¿Diese Pflicht ist für die Bürge­rinnen und Bürger zugleich eine deutliche Warnung vor den Risiken, die mit der An­schaffung eines solchen Hundes verbunden sind.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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