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Magdeburg, den 18.10.2006

Ministerin Kuppe: Moderne Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 145/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 145/06 Magdeburg, den 19. Oktober 2006 Ministerin Kuppe: Moderne Sportförderung ist in Sachsen-Anhalt Realität Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Donnerstag im Landtag zur Sportpolitik gesprochen. Anlass war die Einbringung eines Entwurfes für ein Sportfördergesetz durch die Fraktion der FDP. In der Folge veröffentlichen wir das Redemanuskript: Ich bin sehr verwundert über diesen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ¿ insbesondere nachdem ich der Presse entnehmen durfte, dass der Entwurf des Sportfördergesetzes auf die Initiative des ehemaligen Sportministers zurückgeht. Ich kann mich nicht erinnern, dass Herr Abgeordneter Kley in den vier Jahren seiner sportpolitischen Gestaltungsverantwortung sich zur Notwendigkeit eines solchen Gesetzes für Sachsen-Anhalt geäußert hätte. Nun legt uns die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der deutlich hinter die modernen sportpolitischen Standards unseres Landes zurückfällt und im Übrigen nahezu identisch ist mit dem Brandenburger Sportförderungsgesetz, welches vor knapp 15 Jahren in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetzentwurf erweist der ehemalige Sportminister dem Sport einen ¿Bärendienst¿ ¿ und das in mehrfacher Hinsicht. Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Mit der Nennung des jährlichen Förderbetrages für den Landessportbund in einem Fördergesetz wird die Verbindlichkeit der Finanzierung eher aufgeweicht denn, wie vermutlich gewünscht, gestärkt. Mit dem über vier Jahre abgeschlossenen budgetierten Zuwendungsvertrag verfügt der organisierte Sport in unserem Land über eine so zuverlässige Finanzierungsgrundlage, dass andere Landessportbünde neidisch nach Sachsen-Anhalt blicken. Ein solcher Vertrag mit einer leistungsorientierten Zielvereinbarung ist bundesweit einmalig und selbst der neu gegründete Deutsche Olympische Sportbund orientiert sich in seinem Reformierungsprozess an diesem Modell. Über einem Fördergesetz und damit auch über der dort festgeschriebenen Fördersumme schwebt dagegen immer auch das alljährlich wiederkehrende Damoklesschwert des Haushaltsvorbehaltes ¿ zumal der Gesetzentwurf der FDP ja explizit die Möglichkeit einer jährlichen Anpassung eröffnet, auch nach unten. Es ist damit sowohl im Interesse des Sports als auch im Sinne von Verwaltungsmodernisierung, nicht einem populistischen und kaum zeitgemäßen Vorschlag der gesetzlichen Festschreibung von Fördersummen zu folgen, sondern stattdessen den 1998 begonnenen und in der Amtsperiode von Herrn Kley aktiv weiterentwickelten Weg der Einführung eines modernen und transparenten Steuerungsinstrumentariums in der öffentlichen Förderung des Sports konsequent fortzuführen. Hierzu haben wir konkrete vertragliche Vereinbarungen mit dem Landessportbund für den Zeitraum 2005 bis 2008 getroffen. Noch in dieser Legislaturperiode soll dann an den bisherigen Vertrag ein neuer leistungsorientierter Budgetierungsvertrag anschließen. Dazu brauchen der Landessportbund und das Ministerium für Gesundheit und Soziales die Unterstützung des Landtages. Denn wir wollen: · eine deutlichen Erhöhung der leistungsabhängigen Komponente in der Finanzierung, · die Festschreibung eines Gesamtbudgets, welches in der Höhe nicht abhängig ist von den künftig wahrscheinlich noch weniger kalkulierbaren Wettmitteleinnahmen, · und im Sinne der Output-Orientierung wollen wir vor allem zum Verzicht auf die herkömmliche Verwendungsnachweisführung und ¿prüfung kommen, stattdessen eine qualitätsorientierte Zielerreichung transparent machen. Mit einem solchen Schritt könnten wir in Sachsen-Anhalt tatsächlich Zeichen einer modernen Förderpolitik im Interesse des Sports setzen. Ich halte den FDP-Gesetzentwurf auch für einen ¿Bärendienst¿, weil er die gesellschafts- und sportpolitischen Entwicklungen der zurückliegenden 15 Jahre nur halbherzig aufgreift. Die weitgehende Übernahme des nach 15 Jahren wahrscheinlich auch novellierungsbedürftigen Brandenburger Gesetzes ist wohl eher ein ¿Schnellschuss¿. So enthalten die vorgeschlagenen Fördergrundsätze keine Positionen zu Fragen des höchst brisanten Anti-Doping-Kampfes sowie zu den Konsequenzen einer Zusammenarbeit mit illegalen Wettanbietern. Die möglichen Förderbereiche unterscheiden lediglich den Breiten- und den Spitzensport -  der Nachwuchsleistungssport, für den das Land im Gegensatz zum Spitzensport die Hauptförderverantwortung trägt und von dessen konzeptioneller Neuausrichtung es abhängen wird, ob der sachsen-anhaltische Sport seinen Spitzenplatz verteidigen kann, findet sich nicht wieder. Auch der Gesundheitssport  findet keine Erwähnung. Nicht zuletzt sind die vorgeschlagenen Regelungen für eine Sportstättenleitplanung teilweise überholt und in ihrem Gesamtkonzept nicht schlüssig. Insbesondere fehlt mir mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung eine konzeptionelle Zielgruppendifferenzierung für die Bewertung der Bevölkerungsentwicklung und des prognostizierbaren Sportverhaltens. Menschen mit Behinderungen werden richtigerweise als Zielgruppe benannt, Mädchen und Frauen, Familien und Seniorinnen und Senioren, deren Bedarfe und deren Bedeutung im organisierten Sport nachweislich zunehmen, werden mit ihren spezifischen Interessen hinsichtlich Sportstätten nicht genannt. Dabei hat Herr Kley als Sportminister die Anwendung des Gender Mainstreaming-Prinzips in der Sportförderung auf den Weg gebracht ¿ in der Erkenntnis, dass bei den Mädchen und Frauen das größte Potential für die Gewinnung neuer Mitglieder für den Sport liegt. In diesem Gesetzentwurf werden Mädchen und Frauen jedoch nicht einmal sprachlich berücksichtigt, geschweige denn ausreichend inhaltlich! Besonders schmunzeln musste ich über den § 11 Ihres Gesetzes, Herr Kley. Die Landessportkonferenz war von mir 2001 ins Leben gerufen und 2002 zusammen mit dem Landessportbund gestartet worden. Sie haben diese Initiative nach Ihrem Amtsantritt beerdigt. Nun soll ein Gesetz Ihr Handeln oder Nichthandeln reparieren ¿ ein Treppenwitz! Abgesehen von der sportpolitischen Bewertung bin ich auch aus einem anderen Grund über den Gesetzesentwurf verwundert. Es gibt einen fraktionsübergreifenden Konsens, den Prozess der Entbürokratisierung und Verwaltungsmodernisierung konsequent zu betreiben. Wir haben im Artikel 36 unserer Landesverfassung einen eindeutigen Auftrag zur Sportförderung, wie es ihn in nur wenigen Bundesländern gibt. Wir haben auf der Ausführungsebene mehrere mehrjährige Verträge zur Breiten- und Leistungssportförderung, wir haben eine Landesrichtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und demnächst eine neue Sportstättennutzungsverordnung. Jetzt schlägt uns die FDP ein zusätzliches Regelwerk vor, mit dem die bestehenden und von mir soeben genannten Umsetzungsinstrumentarien in etwa bestätigt werden. Ist das ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung? Wir haben doch schon ohne einen gesetzgeberischen Auftrag, weil es sinnvoll war, genau das getan, was jetzt gefordert wird. Brauchen wir also tatsächlich noch ein Gesetz? Aber wie uns allen bekannt ist, hat ja dieser Vorstoß der FDP-Fraktion einen ganz konkreten Anlass:  die von der Landesregierung Anfang des Monats beschlossene Ablösung der noch aus DDR-Zeiten stammenden Sportstättensicherungsverordnung durch eine moderne Sportstättennutzungsverordnung. Ich kann versichern, dass es auch hier nicht des FDP-Gesetzes bedarf, um den Sport vor einer imaginären Gebührenlawine zu schützen. Die Landesregierung will im Gegenteil mit der neuen Verordnung klar stellen,  dass für die Überlassung kommunaler Einrichtungen an gemeinnützige Vereine zur sportlichen Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, so dass Kommunen von Gebühren absehen oder diese reduzieren können und die Kommunalaufsicht solche Entscheidungen nicht zu einem Kriterium der Haushaltskonsolidierung erhebt.  Insbesondere für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen werde ich mich für einen Gebührenverzicht stark machen. Die ersten Verhandlungen der Landesregierung mit den Interessenvertretungen des Sports und der kommunalen Spitzenverbände zur Vorbereitung der neuen Verordnung haben bereits stattgefunden. Dabei zeigt sich, dass in der Hauptsache ein gemeinsames Handlungsinteresse besteht, aber der Teufel im Detail steckt. Auf dem Weg zu einer praktikablen Verordnung, die auch den Kommunen einen Handlungsspielraum lässt, sind z.B. solche Fragen zu klären wie die Definition von umlegbaren Kosten der Betreibung von Sportstätten oder der Erhalt der Zweckbindung von Schulsportstätten nach Schulschließungen. In der Diskussion muss zudem beachtet werden, dass in rund 75 Prozent der Kommunen bereits freiwillige Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, die auch eine Beteiligung an den Betriebskosten vorsehen. Ich rege an, dass sich der zuständige Ausschuss bei den Beratungen intensiv mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Sport befasst ¿ vor allem mit der Intention, die Bedingungen für talentierte Nachwuchsleistungssportlerinnen und ¿sportler noch attraktiver zu gestalten. Dazu haben wir ¿ ohne ein eigenes Gesetz ¿ unsere konkreten Vorstellungen, die wir Ihnen im Rahmen der Ausschussberatungen gern darlegen wollen. 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