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Magdeburg, den 22.10.2006

Initiative zur Einstellung von über 50-jährigen Arbeitslosen Haseloff: Kompetenz und Erfahrung von älteren Beschäftigten wieder stärker nutzen

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 143/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 143/06 Magdeburg, den 23. Oktober 2006 Initiative zur Einstellung von über 50-jährigen Arbeitslosen Haseloff: Kompetenz und Erfahrung von älteren Beschäftigten wieder stärker nutzen Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat jetzt eine Initiative für die Einstellung von über 50-jährigen Arbeitslosen gestartet. Sie ist Bestandteil der in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung vereinbarten Kampagne für die Einstellung von älteren Arbeitslosen. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff betonte: ¿Unser Ziel ist es, mehr Menschen dieser Altersgruppe auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen. Darüber hinaus wollen wir einen Mentalitätswandel anregen. Der Wert von Kompetenz und Erfahrung, den ältere Beschäftigte mitbringen, muss wieder einen höheren Stellenwert erhalten.¿ Das Bildungswerk der Wirtschaft Sachsen-Anhalt (BWSA) wurde vom Wirtschaftsministerium beauftragt, im Rahmen des Projektes ¿RegioService¿ Stellen bei Unternehmen zu akquirieren. Die Einstellung von über 50-Jährigen erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Möglichkeiten, die stärker in Anspruch genommen werden sollen und für die im Rahmen der Initiative intensiv geworben wird. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten die Möglichkeit, über 50-jährige Arbeitslose zu ortsüblichen Arbeitsentgelten zu beschäftigen. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld I kann, wenn er eine neue Tätigkeit aufnimmt und sein Lohn unter dem liegt, den er vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat, 50 Prozent dieser Differenz von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen. Voraussetzungen sind nach § 421j, SGB III, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von noch mindestens 180 Tagen besteht. Beispiel : Ein Arbeitsloser über 50-Jähriger hat vor seiner Arbeitslosigkeit 1.200 Euro Netto verdient. Für die neue Tätigkeit, die er jetzt aufnimmt, bekommt er 1.000 Euro Netto, was einer Differenz von 200 Euro entspricht. 50 Prozent, das heißt 100 Euro, kann er als Lohnzuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der zusätzliche Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Agentur übernommen wird. Gebührenfreie Info-Hotline für interessierte Unternehmen und Arbeitslose: 0800/ 6640066 Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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