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Magdeburg, den 25.10.2006

Hövelmann: Mit der flächendeckenden Einheitsge­meinde überwinden wir mit einem großen Schritt die nicht mehr finanzierbare Kleinteiligkeit

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 185/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 185/06 Magdeburg, den 19. Oktober 2006 Sperrfrist: heute, 19.10.2006, Beginn der Rede Hövelmann: Mit der flächendeckenden Einheitsge­meinde überwinden wir mit einem großen Schritt die nicht mehr finanzierbare Kleinteiligkeit In der heutigen Landtagsdebatte zur Verwaltungsmodernisierung erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): Bei der Frage, wann und mit welcher Tiefe ein Landesorganisations­gesetz beschlossen werden soll, muss beachtet werden, dass die Landesverwaltung immer handlungsfähig sein muss und sich in ei­nem noch nicht abgeschlossenen Umstrukturierungsprozess befindet. Die Verwaltungsreform ist ein Prozess, in dem zum Beispiel durch nicht vorhersehbare innere Schwierigkeiten und durch neue Anforde­rungen von außen (Stichwort Gammelfleisch) auch kurzfristige Verän­derungen und Neuausrichtungen notwendig werden können. Diese für die Handlungsfähigkeit der Exekutive zwingend erforderliche Flexibilität wäre nicht gegeben, wenn der Aufbau der Verwaltung zu umfassend gesetzlich fixiert würde oder, wie im Antrag der Links­partei/PDS gefordert, gar eine Art ¿Veränderungssperre¿ bestünde. Diese Forderung ist als verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zu werten. Artikel 86 Absatz 2 der Landesverfassung bestimmt, dass der allge­meine Aufbau der öffentlichen Verwaltung und ihre räumliche Gliede­rung durch Gesetz zu regeln sind. Dieses sollten wir nach einheitli­chen Maßstäben tun. Die im gegenwärtigen Reformprozess an manchen Stellen feststellbare Zufälligkeit bei der Frage, ob das Parla­ment bei einer Organisationsentscheidung befasst werden muss, zum Beispiel - Polizeistrukturreform nein - Amtsgerichtsstrukturreform ja je nachdem, wie die jeweiligen fachgesetzlichen Grundlagen sind, ist unbefriedigend. Meine Vorstellung zu einem Landesorganisationsgesetz ist, dass der Gesetzgeber den Behördentyp und den Behördenzug bestimmt. Alle Organisationsmaßnahmen ohne typisierenden Charakter, wie die Errichtung und Auflösung einzelner Behörden sowie die Veränderung der inneren Organisation der Behörden, fallen nicht unter den Gesetzesvorbehalt. Entsprechend diesen Grundsätzen ist der Landtag übrigens auch wiederholt seinem Verfassungsauftrag nachgekommen und hat in der Sache Organisationsgesetze verab­schiedet, auch wenn diese als solche nicht ausdrücklich bezeichnet wurden. So wurden in der vergangenen Legislaturperiode durch das Verwaltungsmodernisierungs-Grundsätze­gesetz die bei den Reformmaßnahmen zu beachtenden Prinzipien festgelegt und der neue Behördentyp Landesverwaltungsamt als Nachfolgebehörde der drei Regierungspräsidien eingeführt. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung wurde die Auflösung einzelner Sonderbehördenstränge und ihre Integration in das Landesverwaltungsamt normiert. In der Vergangenheit ermangelte es allerdings an einer einheitlichen Systematik. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über ein Landesorganisationsgesetz möchte ich anmerken, dass aufgrund der derzeit in vielen Bereichen noch laufenden Strukturreformen (Polizeistrukturreform, kommunale Gebiets- und Funktionalreformen) die Vorlage eines umfassenden Landesorganisationsgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt allerdings weder rechtlich erforderlich noch zweckmäßig wäre. Die Landesregierung wird dem Landtag daher erst nach Abschluss der laufenden Reformvorhaben ein modernes und dauerhaftes Landesorganisationsgesetz vorlegen. Dieses soll so rechtzeitig geschehen, dass das Gesetz noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. Die Befassung des Landtages mit dem Leitbild zur Kommunalreform, wie es CDU und SPD hier beantragen, ist ein wichtiger Schritt. Das Leitbild ist entscheidend für die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, wonach in Sachsen-Anhalt flächendeckend die Einheitsgemeinde als einheitliche Verwaltungsstruktur auf der Gemeindeebene einzuführen ist. Meines Er­achtens ist dieses Projekt das größte Reformvorhaben der Landesregierung. Mit der flächen­deckenden Einführung der Einheitsgemeinde überwinden wir mit einem großen und konsequenten Schritt die nicht mehr finanzierbare Kleinteiligkeit unserer gemeindlichen Strukturen. Es ist eine Herausforderung, der ich mich als Innenminister gerne stelle. Im Leitbild werden neben den kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätzen sowohl das Ziel als auch die Vorgaben für die Neustrukturierung (Größe, Aufgaben, Ortschaftsverfas­sung etc.) und Ausnahmen begründet, welche maßgeblich für die zu erarbeitenden Gesetze sind. Wünschenswert ist eine breite Identifikation mit den Zielen des Leitbildes.  Dieses ist nur dann zu verwirklichen, wenn sich die Betroffenen, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, und der Landtag frühzeitig mit dem Leitbild befassen. Es ist daher beabsichtigt, die Eckpunkte der Gebietsreform bereits bis Ende des 4. Quartals 2006 im Kabinett zu beschließen und breit zu diskutieren. Darauf aufbauend soll das Leitbild insgesamt bis Juli 2007 vom Kabinett beschlossen werden. Jedenfalls ist klar, dass angesichts der aufgezeigten Zeitfolge eine Regierungserklärung bereits im November, wie von der Linkspartei/PDS gefordert, als entbehrlich und ineffektiv zu erachten ist, da ¿ erst mit der Vorlage der Eckpunkte zum Ende des 4. Quartals nähere Einzelheiten vorliegen und ¿ nicht zuletzt die Erarbeitung eines tragfähigen Leitbildes, welches effektive, leistungsstarke Strukturen zum Ziel haben soll, eine gewisse Erarbeitungszeit benötigt und daher nicht noch enger gestrafft werden kann. 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