(VG DE) Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees bleibt erfolglos
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat in der Verhandlung vom gestrigen Tage die Klage eines Ehepaars aus Bitterfeld gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt abgewiesen, mit dem die Behörde den Plan der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungs GmbH (LMBV) zur Herstellung des Goitzsche-Hauptsees zugelassen hat. Die Kläger haben geltend gemacht, durch das Vorhaben drohten Schäden aufgrund von Vernässungen durch aufsteigendes Grundwasser an ihrem Wohnhaus sowie Gesundheitsgefahren für sie und andere Einwohner Bitterfelds durch kontaminiertes Grundwasser. Das Verwaltungsgericht Dessau ist bei der klageabweisenden Entscheidung zu der Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht unter Abwägungsfehlern leide. Die Kläger, die ihre Wohnhäuser nach Beginn des Braunkohleabbaus in der Nähe eines Abbaufeldes errichtet hatten, hätten damit rechnen müssen, dass der Bergbau nicht ewig weiter betrieben werde und die Grundwasserstände danach wieder auf das vor Beginn des Bergbaus bestehende Niveau ansteigen würden. Auf mögliche Gesundheitsgefahren durch eventuell kontaminiertes Grundwasser könnten sich die Kläger nicht berufen, weil sie diesen Einwand nicht bereits im Anhörungsverfahren in den Jahren 2000 und 2002 geltend gemacht hätten. Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 25. Oktober 2006 ? Az. 1 A 290/05 ? Züchner, Johannes Stellv. Pressesprecher Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}
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