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Magdeburg, den 26.10.2006

?Verbale Entgleisung und in der Sache unangemessen? Haseloff weist Heimann-Äußerungen zumLadenschlussgesetz entschieden zurück

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 148/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 148/06 Magdeburg, den 27. Oktober 2006 ¿Verbale Entgleisung und in der Sache unangemessen¿ Haseloff weist Heimann-Äußerungen zumLadenschlussgesetz entschieden zurück Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff weist Äußerungen des Hauptgeschäftsführers der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Peter Heimann, als ¿verbale Entgleisung¿ und ¿in der Sache völlig unangemessen¿ zurück. Heimann hatte laut ¿Mitteldeutscher Zeitung¿ im Zusammenhang mit der Diskussion um ein neues Ladenschlussgesetz für Sachsen-Anhalt von einer ¿Wirtschaftspolitik aus dem Tollhaus¿ gesprochen und den Eindruck vermittelt, Haseloff unterstütze eine künftige Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Einzelhandel. Haseloff verweist, dass Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer den Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz vorgelegt hat. Dieser Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums fand allgemeine Akzeptanz und wurde auch von der Industrie- und Handelskammer Halle Dessau ausdrücklich begrüßt. Dass im derzeit stattfindenden Meinungsbildungsprozess je nach Interessenlage Änderungswünsche laut werden, sei, so Haseloff, ¿in einer Demokratie die normalste Sache der Welt¿. Vor allem beim Thema Arbeitnehmerrechte gibt es kontroverse Vorstellungen. Bei einer Anhörung im Landtag am 1. November haben alle betroffenen und interessierten Gremien Gelegenheit, für ihre Position zu werben. Dort kann auch die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau ihre Bedenken vortragen. Haseloff bekräftigt das Interesse von Sachsen-Anhalt, eine in den wesentlichen Punkten einheitliche Ladenschluss-Regelung im mitteldeutschen Raum zu sichern. Haseloff verweist darauf, dass die Problematik ¿Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Handel¿ keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprozess hat, da hier eindeutig die Autonomie der Tarifpartner gewahrt bleiben muss. Ob Tarifverträge allgemeinverbindlich gelten sollen, entscheidet der Wirtschaftsminister ¿ aber erst nach einem Antrag des jeweiligen Tarifausschusses. Dieser Tarifausschuss ist paritätisch mit je drei Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite besetzt. ¿Sollte dieser Tarifausschuss mit einem einvernehmlichen Beschluss die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge fordern ¿ also auch auf Wunsch von Vertretern der Arbeitgeberseite -, würde ich dieses Votum nicht ignorieren und im Sinne aller Beteiligten und der guten Entwicklung des Handels sowie der Sicherung der Arbeitsplätze entscheiden¿, sagte Haseloff. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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