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Magdeburg, den 30.10.2006

Verkehrsminister Daehre: Ab Januar „Begleitetes Fahren ab 17“

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 106/06 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 106/06 Magdeburg, den 30. Oktober 2006 Verkehrsminister Daehre: Ab Januar „Begleitetes Fahren ab 17“ Das „Begleitete Fahren ab 17“ kann zum 1. Januar 2007 auch in Sachsen-Anhalt eingeführt werden. Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Vorschlag von Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre zugestimmt. Die Erfahrungen in mehreren anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass die vorgeschriebene Begleitung der jungen Fahranfänger durch Erwachsene eine hohe erzieherische Wirkung hat, begründete der Minister die vorgesehene Verordnung. Das „Begleitete Fahren ab 17“ sei somit geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nach der Begleitphase von einem Jahr erhält der Fahranfänger mit Vollendung des 18. Lebensjahres seinen „normalen“ Führerschein. Vorher fährt er mit einer auf seinen Namen ausgestellten Prüfungsbescheinigung, auf der auch die Begleitpersonen vermerkt sind. Der Bewerber hat auf Grund der auszustellenden Prüfungsbescheinigung und der notwendigen Überprüfung der Begleiter mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 20 Euro zu rechnen, wenn sich die Eltern entscheiden, nur einen Begleiter in der Prüfbescheinigung eintragen zu lassen. Rechtlich ist der Fahranfänger selbst voll verantwortlich. D ie Begleiter des Fahranfängers müssen mindestens dreißig Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw bis 3,5 t) besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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