Kein Pardon für Extremisten
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 075/06 Magdeburg, den 2. November 2006 Kein Pardon für Extremisten Magdeburg (MJ). Politisch motivierte Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender finden in Sachsen-Anhalt keine Toleranz der Strafverfolgungsbehörden. Das haben Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb und der Generalstaatsanwalt sowie die Leiter der Staatsanwaltschaften bei einem Arbeitstreffen in Magdeburg nachdrücklich betont. Insbesondere können jugendliche Rechtsextremisten nicht darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen sie nach den so genannten Diversionsrichtlinien einstellen. Diese Richtlinien eröffnen der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei leichten Straftaten jugendlicher Ersttäter von einer Anklage abzusehen. Ministerin Kolb: ¿Die Diversion kommt bei Gewalt- und Rohheitsdelikten, aber auch bei politischen Straftaten und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nicht lediglich geringen Gewichts grundsätzlich nicht in Betracht. Dazu zählen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Landfriedensbruch und Volksverhetzung. Wir sind uns darin einig, dass von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus getragene Taten Jugendlicher nicht zu tolerieren sind. Wer hier die Grenzen überschreitet, muss sich dafür vor Gericht verantworten.¿ Die Ministerin betonte, im Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit sei die gesamte Gesellschaft gefordert. ¿Vorfälle wie in Pömmelte, Pretzien und Parey haben zu einem Image Sachsen-Anhalts geführt, dem wir uns entgegen stellen wollen und müssen.¿ Sachsen-Anhalts Justiz habe ein Bündel von Maßnahmen geschnürt, um seinen Teil beizutragen. Dazu gehöre unter anderem, fundierte Informationen zum Beispiel in Schulen zu tragen, aber auch, die Mitarbeiter der Justiz fortzubilden. So bietet Sachsen-Anhalt für Richter und Staatsanwälte eine Seminarreihe zum Umgang mit neuen Formen des Rechtsextremismus an. Auftakt dazu ist am 7. Dezember in Magdeburg. Hintergrund: Ein Absehen von Strafe (Diversion) ist in den §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Zur Konkretisierung der diesbezüglichen Voraussetzungen erlassen die Bundesländer spezielle Diversionsrichtlinien. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
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