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Magdeburg, den 07.11.2006

Finanzminister Bullerjahn: Steuermehreinnahmen werden zu Absenkung der Neuverschuldung und Vorsorge genutzt / Deutliche Mehreinnahmen für Kommunen erwartet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 538/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 538/06 Magdeburg, den 7. November 2006 Finanzminister Bullerjahn: Steuermehreinnahmen werden zu Absenkung der Neuverschuldung und Vorsorge genutzt / Deutliche Mehreinnahmen für Kommunen erwartet Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das Kabinett über die prognostizierten Steuermehreinnahmen für die Jahre 2006 und 2007 unterrichtet. Das Kabinett beschloss, Ergänzungsvorlagen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2006 sowie des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2007 ins parlamentarische Verfahren einzuführen. Für 2006 werden zusätzlich zu den bereits veranschlagten Mitteln 30,5 Millionen Euro, für 2007 insgesamt 208 Millionen Euro erwartet. Dazu erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Wir nutzen die Steuermehreinnahmen, um die Nettoneuverschuldung auf den niedrigsten Stand seit 1990 zu reduzieren. Zugleich werden die Kommunen finanziell so ausgestattet, dass sie mehr Zuweisungen als im Vorjahr erhalten. Der Pensionsfonds wird mit weiteren Geldern gespeist, alte Verbindlichkeiten werden abgelöst. Unser Ziel ist klar: Weniger Schulden heißt mehr Vorsorge. Damit wird die Zukunft Sachsen-Anhalts gesichert. Es bleibt bei unserem Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen. ¿ Mit dem für 2006 veranschlagten Betrag soll insbesondere die Tilgungsvorsorge zur vorzeitigen Ablösung des Talsperrenkredits in Höhe von 14,7 Millionen Euro auf den Weg gebracht werden. Damit würde bereits im Jahr 2006 knapp ein Viertel der Tilgungsvorsorge für den derzeit mit 94,7 Millionen Euro valutierten Kredit geleistet. Sollten über die erhöhten Steuereinnahmeerwartungen hinaus weitere Einnahmen erzielt werden, so sieht eine haushaltsgesetzliche Regelung vor, diese - abzüglich des Kommunalanteils - ebenso zur Tilgungsvorsorge zu nutzen. Sollte das Haushaltsjahr 2006 mit einem Überschuss abgeschlossen werden, so kann nach einer entsprechenden Regelung auch dieser zur Tilgungsvorsorge genutzt werden. Eine entsprechende Regelung ist auch für das Jahr 2007 vorgesehen. Damit werden die Kommunen, in deren Verantwortung der Kredit zu Beginn der 90er Jahre aufgenommen wurde, maßgeblich finanziell entlastet. Die Gesamteinnahmen der Kommunen werden bis 2010 kontinuierlich ansteigen (siehe zusammenfassende Tabelle zu den Einnahmen der Kommunen). Auch im Jahr 2007 ist mit Steuermehreinnahmen zu rechnen, sie belaufen sich auf eine Höhe von 208 Millionen Euro. Diese Gelder sollen schwerpunktmäßig zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung, der weiteren Tilgungsvorsorge des Talsperrenkredits und zur Kapitalbildung im Pensionsfonds genutzt werden. Die ursprünglich geplante Nettoneuverschuldung von 550 Millionen Euro soll demnach um weitere 65 Millionen Euro reduziert werden, so dass sie dann bei 485 Millionen Euro liegt. Dem Pensionsfonds werden ab dem Jahr 2007 neben pauschalen Zuführungen und Abführungen für die in Landesbetrieben beschäftigten Beamten auch Vorsorgebeträge für neu eingestellte Beamte zufließen. Der für 2007 Gesamtbetrag, der in den Pensionsfonds fließen soll, kann auf 29,3 Millionen Euro erhöht werden. Der erfreulichen Steuerentwicklung steht ein Anstieg des Zinsniveaus gegenüber, das eine Anpassung des bisherigen Zinsausgabensatzes um 40 Millionen Euro erfordert. Darüber hinaus werden auch im Jahr 2007 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 10,8 Millionen Euro veranschlagt, um die Bindung der bereitgestellten Bundesmittel zu gewährleisten. Alle Drittmittel können kofinanziert werden (Landesmittel: 10,8 Mio. ¿, Gesamtausgaben über 24 Mio. ¿). Die Investitionsausgaben steigen durch die Ergänzungsvorlage um rd. 14 Mio. ¿ auf rd. 1,83 Mrd. ¿. Die Kommunen erhalten im nächsten Jahr mehr Geld als in den Jahren 2005 bzw. 2006 (rd. 1,68 Mrd. ¿ nach dem FAG (Nachzahlung 2006 sowie Haushaltsplan 2007). Die Steuereinnahmen der Kommunen steigen kontinuierlich an, im Jahr 2007 auf voraussichtlich 1,08 Mrd. ¿ (2006: 1,06). Damit liegen die Steuereinnahmen der Kommunen in 2007 um über 100 Mio. ¿ höher als in 2005. Gleichzeitig hat der Bund zugesagt, dass die Kostenbeteilung der Bundes bei den Aufwendungen nach dem SGB II (Hartz IV, Kosten der Unterkunft) von 29,3 auf 31,8 % erhöht wird. Auch dies entlastet die Kommunen, so dass der Überschuss aus der Reform in Sachsen-Anhalt wieder steigen könnte (2005: rd. 50 Mio. ¿; 2006: rd. 11 Mio. ¿ geschätzt). Die Beteiligung der Kommunen an den Sozialhilfeausgaben unterbleibt (Art. 2 Haushaltsbegleitgesetz). Das Land übernimmt weitgehend die Tilgung der kommunalen Verpflichtungen aus dem Talsperrenkredit. Damit werden die Kommunen um rd. 90 Mio. ¿ entlastet. Zudem werden die für das Jahr 2007 vorgesehenen Änderungen der Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen modifiziert. Die Kommunen werden dabei insgesamt um weitere 8,3 Millionen Euro entlastet. Möglich wird dies durch eine Änderung der Verbundquote von geplanten 22,7auf nunmehr 22,3 Prozent. Als Kompensation wird auf eine anteilige Beteiligung der Kommunen an den Kosten der überregionalen Sozialhilfe verzichtet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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