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Magdeburg, den 08.11.2006

Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 539/06 Magdeburg, den 8. November 2006 Staatsminister Rainer Robra setzt sich weiter für einvernehmlichen Abschluss des Beihilfeverfahrens gegen ARD und ZDF ein Vortrag bei der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig In einem Vortrag vor der Mitteldeutschen Vereinigung für Medienrecht in Leipzig hat sich heute der Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, dafür ausgesprochen, einen Abschluss des Beihilfeverfahrens der europäischen Generaldirektion Wettbewerb gegen ARD und ZDF möglichst noch in diesem Jahr zu erreichen. Nach Ansicht von Staatminister Robra, der in diesem Verfahren einer der vier Verhandlungsführer der Länder ist, haben sich die Chancen für einen Konsens nach der Ministerpräsidentenkonferenz von Bad Pyrmont am 19./20. Oktober 2006 verbessert. Staatsminister Robra: "Auf politischer Ebene der Länder besteht kein Zweifel, dass Deutschland einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht und die Rundfunkanstalten auch in der digitalen Zukunft an technologischen und inhaltlichen Entwicklungen teilhaben sollen. Allerdings müssen ARD und ZDF einen klaren gesetzlichen Auftrag haben, dessen Einhaltung gewissenhafter Kontrolle bedarf, damit wettbewerbswidrige Auswirkungen der Gebührenfinanzierung auf die privaten Rundfunkveranstalter weitgehend ausgeschlossen werden können. Um zukünftige Streitfälle so weit wie möglich zu vermeiden, haben die Länder der Generaldirektion Wettbewerb zweckdienliche Maßnahmen angeboten. Mein Ziel ist, auf dieser Grundlage bald zu einer Einigung zu kommen. Andernfalls bliebe nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof. Ich bezweifele aber, dass eine Entscheidung des EuGH die heutige Gesetzgebungskompetenz der Länder unbeeinträchtigt ließe. Hingegen könnten wir schon im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bereits geltenden gesetzlichen Regelungen zu Auftrag, Finanzierung und Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfeinern und damit das duale Rundfunksystem in Deutschland auf zukünftige Herausforderungen einstellen." Auch das langwierige Verfahren der EU-Kommission zur Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie ist Gegenstand der medienpolitischen Debatte der Länder. Staatsminister Robra informierte über einen aktuellen Beschluss des Bundesrats vom 3. November 2006, mit dem die Ländervertreter für die abschließenden Verhandlungen in Brüssel ermächtigt werden, Kompromisse mit den anderen Mitgliedstaaten zu finden. Staatsminister Robra: "Der Diskussion im Kulturministerrat am 13. November 2006 möchte ich nicht vorgreifen. Es zeichnet sich aber ab, dass nicht alle Ziele, die die Länder bei der Revision der Fernsehrichtlinie erreichen wollten, auf Zustimmung bei anderen EU-Partnern stoßen. Auf dem Weg zu der von der EU-Kommission und den Ländern angestrebten sog. Content-Richtlinie, die neben dem klassischen Fernsehen auch alle anderen audiovisuellen Dienste einschließen sollte, lässt sich nur ein kleiner Fortschritt erkennen. Nach dem aktuellen Diskussionsstand soll sich der Anwendungsbereich begrifflich auf audiovisuelle Mediendienste erstrecken, die unter redaktioneller Verantwortung eines Anbieters stehen, dessen grundsätzliches Ziel das Angebot von Programmen ist. Auch fernsehähnliche Abrufdienste sollen von der Richtlinie erfasst werden ("television-like on-demand services"). Das von deutscher Seite geforderte uneingeschränkte Verbot von product placement wird sich wohl nicht durchsetzen lassen. Ich gehe davon aus, dass product placement in Europa bei bestimmten Angeboten (z. B. Spielfilmen und Sport) zukünftig zugelassen werden kann, wenn es am Anfang und am Ende der Sendung in einer Weise gekennzeichnet ist, die dem Verbraucherschutz Rechnung trägt. Die deutschen Vorschläge zu einer möglichst weitgehenden Deregulierung der quantitativen Werberegelungen sind nur teilweise unterstützt worden. Es wird also voraussichtlich dabei bleiben, dass die Landesmedienanstalten die Einfügung der Werbesekunden überwachen müssen, anstatt auf den mündigen Fernsehzuschauer zu vertrauen, der Sendungen mit einem Übermaß von Werbung einfach abschaltet. Ich hoffe, dass die Revision der Fernsehrichtlinie im nächsten Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden kann." Staatsminister Robra abschließend: "Als amtierender Vorsitzender der Europaministerkonferenz der Länder verfolge ich die europäische Gesetzgebung sehr aufmerksam. Das Medienrecht ist selbstverständlich nicht das einzige Feld, auf das die EU-Organe Einfluss nehmen. Allerdings ist es für Deutschland ein besonders sensibler Bereich, weil die freie individuelle und öffentlich Meinungsbildung von unserer Verfassung als Grundrecht geschützt ist. Deswegen setze ich mich dafür ein, dass diese deutsche Rechtslage in Brüssel erkannt und berücksichtigt wird und die Länder ihre Gesetzgebungskompetenz auch in Zukunft noch wirkungsvoll ausüben können." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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