Schutz vor Gefährlichen Hunden
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/06 Magdeburg, den 15. November 2006 Schutz vor Gefährlichen Hunden Innenministerium legt Eckpunkte der Verordnung vor Der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), hat dem Innenausschuss des Landtages Eckpunkte der geplanten Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorgelegt. Erben kam damit einer Bitte des Ausschusses nach, der derzeit über den Gesetzentwurf berät, mit dem das Innenministerium zum Erlass einer Verordnung ermächtigt und eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung eingeführt werden soll. Erben: ¿Die Positionen des Innenministeriums liegen damit, auch für die parlamentarischen Anhörungen, auf dem Tisch.¿ Die Eckpunkte lehnen sich an die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Hessen an, die alle juristischen Instanzen erfolgreich überstanden hat. Die Eckpunkte im Einzelnen: Rasseliste gefährlicher Hunde: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier American Bulldog Dogo Argentino Fila Brasileiro Kangal Kaukasischer Owtscharka Mastiff Mastino Napoletano - Als sonstige gefährliche Hunde gelten zum Beispiel Hunde, die Menschen gebissen haben oder unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen. - Das Halten von gefährlichen Hunden soll grundsätzlich nur bei Vorliegen zum Beispiel folgender Voraussetzungen zulässig sein: - Vollendung des 18. Lebensjahrs - Zuverlässigkeit und Sachkunde - Wesenstest für den Hund - Nachweis der artgerechten Haltung des Hundes - Kennzeichnung des Hundes durch einen elektronisch lesbaren Chip - abgeschlossene Haftpflichtversicherung und Nachweis über entrichtete Hundesteuer - Gefährliche Hunden dürfen nur durch volljährige, sachkundige und zuverlässige Personen geführt werden. - Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde - Ausbruchssichere Haltung gefährlicher Hunde - Es soll verboten werden, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszubilden. - Es soll grundsätzlich verboten werden, mit gefährlichen Hunden zu handeln, diese zu erwerben sowie abzugeben; Ausnahme: Abgabe an Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft. - Die Verordnungen wird zudem Voraussetzungen für die Sicherstellung und Tötung von Hunden Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
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