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Magdeburg, den 15.11.2006

Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 32/06 Magdeburg, den 15. November 2006 Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute die Bürgerinnen und Bürger des Landes auf die Möglichkeit, Steuern zu sparen, hingewiesen.  Dazu erklärte er: ¿Für alle Handwerkerleistungen, die in einem inländischen Haushalt seit Beginn des Jahres 2006 ausgeführt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. des gezahlten Rechnungsbetrags, soweit dieser auf Arbeitskosten entfällt, höchstens jedoch um 600 Euro im Kalenderjahr. Begünstigt sind Handwerkerleistungen, die von Mietern oder Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Erneuerung eines Bodenbelags, die Modernisierung des Badezimmers, Reparatur von Haushaltsgeräten, Wartung von Heizungsanlagen). Auch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z. B. Garten- und Wegebauarbeiten gehören zu den begünstigten Tätigkeiten. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung (aufgeteilt in Arbeitskosten und Material) und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch Beleg des Kreditinstitutes nachweist. Außerdem weise ich darauf hin, dass für Privathaushalte, die Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück bezogen haben, eine zweijährige Rechnungsaufbewahrungspflicht besteht. Ferner ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 10 Prozent  der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in einem inländischen Privathaushalt für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Jobs), höchstens um 510 ¿ bzw. 12 Prozent der Aufwendungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung, höchstens um 2.400 ¿ im Kalenderjahr. Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen fremder Anbieter (z. B. Dienstleistungsagenturen) in einem inländischen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H. der gezahlten Aufwendungen, höchstens um 600 Euro im Kalenderjahr. Dieser Höchstbetrag verdoppelt sich bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen, die ab dem Jahr 2006 erbracht und bezahlt werden, für Personen, bei denen eine Pflegestufe (I, II oder III) im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch festgestellt wurde oder die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, auf 1.200 ¿ im Kalenderjahr.¿ Weitere Einzelheiten zu diesen Steuerermäßigungen können auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt unter der Rubrik ¿Steuern aktuell ¿ Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG¿ nachgelesen werden. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

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