Altersangabe auf Stimmzetteln
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/06 Magdeburg, den 17. November 2006 Altersangabe auf Stimmzetteln Sperrfrist: heute, Beginn der Rede Landesregierung begrüßt Altersangabe auf Stimmzetteln In der heutigen Landtagsdebatte über die Angabe des Alters von Kandidatinnen und Kandidaten auf den Stimmzetteln bei kommunalen Wahlen erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD): Das Problem der demografischen Entwicklung in unserem Land mit all seinen Folgen ist in jüngster Zeit eingehend erörtert worden. Deshalb will ich an dieser Stelle nicht nochmals darauf eingehen ¿ den Zusammenhang trotzdem herstellen. Nichts desto trotz wirkt sich die demografische Entwicklung auch auf unser demokratisches Gemeinwesen aus, so dass wir uns bereits jetzt darauf einrichten müssen, dass wir auf mittlere und längere Sicht engagierte und leistungsfähige kommunale Vertretungen brauchen, in denen sich alle Generationen einbringen. Derzeit kann von einem ¿Generationenmix¿ in den kommunalen Gremien keine Rede mehr sein. Aus dieser Situation ergibt sich das Gebot, die jüngeren Generationen in die Gestaltung gesellschaftlicher und politischer Entscheidungen durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen bestmöglich einzubeziehen. Politik, vor allem auch Kommunalpolitik, lebt vom Engagement möglichst vieler Menschen. Soll dieses Engagement erhalten bzw. gefördert werden, sind der Gesetzgeber und die Landesregierung gefordert, geeignete Formen der Teilhabe zu entwerfen und ständig weiter zu entwickeln. Die im vorliegenden Antrag enthaltene Regelung zur Ergänzung der Kommunalwahlordnung ist ein Schritt in diese Richtung. Es muss uns wieder gelingen, die jungen Leute für unser Land zu interessieren und sie zur Mitgestaltung zu animieren. Uns allen muss daran gelegen sein, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Verantwortung in unserem Land zu übernehmen. Bereits im Juli 1997 ist mit dem ¿Gesetz zur Herabsenkung des Wahlalters zur aktiven Teilnahme an Kommunalwahlen¿ die Einführung des aktiven Wahlrechtes ab dem 16. Lebensjahr erfolgt. Damit hat sich das Land Sachsen-Anhalt frühzeitig für die Stärkung von Verantwortung junger Menschen, in diesem Falle an die 16- bis 17-jährigen durch die Übertragung des aktiven Wahlrechts auf kommunaler Ebene entschieden. Rückblickend lässt sich sagen, dass sich dieser Schritt bewährt hat. Die vorgeschlagene Ergänzung des § 37 Kommunalwahlordnung knüpft daran an. Wir verkennen nicht, dass allein die Angabe des Geburtsjahres nicht mit Sicherheit dazu führen wird, dass vermehrt jüngere Kandidaten in die kommunalen Vertretungen gewählt werden. Dennoch wird mit der vorgeschlagenen Regelung das Alter der Kandidaten bewusst als mögliches Entscheidungskriterium in das Blickfeld der Wählerinnen und Wähler gerückt, was durchaus zu einer erhöhten Chance für jüngere Bewerber führen kann. Über diesen Weg erscheint es möglich, dass vor allem junge Menschen gezielt auch junge Frauen und Männer in die kommunalen Vertretungen wählen und so aktiv zum ¿Generationenmix¿ beitragen. Dies kann mit dem unterbreiteten Beschlussvorschlag, der dafür ambitioniert und zielführend ist, erreicht werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für den vorliegenden Antrag. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de