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Magdeburg, den 17.11.2006

Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zur ersten Beratung zu den Gesetzesentwürfen: Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006, Haushaltsbegleitgesetz 2007 und Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 33/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 33/06 Magdeburg, den 16. November 2006 Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zur ersten Beratung zu den Gesetzesentwürfen: Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006, Haushaltsbegleitgesetz 2007 und Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 Anrede, die Landesregierung ist im April dieses Jahres angetreten, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich und nachhaltig zu senken, damit wir ab 2011 mit der Schuldentilgung beginnen können. Heute kann ich Ihnen berichten, dass es uns mit den beiden Ergänzungsvorlagen gelungen ist, einen weiteren Schritt in Richtung Schuldentilgung zu machen. Vor Ihnen liegen die Ergänzungsvorlagen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2006 und zum Haushaltsplanentwurf 2007. Mit den beiden Vorlagen haben wir die Verschuldung um insgesamt 100 Mio. ¿ gesenkt und gleichzeitig weitere Maßnahmen der Zukunftsvorsorge ausfinanzieren können. Ich möchte mit einigen Worten die wesentlichen Eckpunkte dieser Gesetzentwürfe, die ihrer technischen Natur wegen einigen unübersichtlich erscheinen mögen, erläutern. Als ich Ihnen vor zwei Monaten die Regierungsentwürfe zum Nachtragshaushalt 2006 und zum Haushaltsplan 2007 vorstellte und die Grundlinien der Finanzpolitik dieser Landesregierung dargelegt habe, war meine Kernaussage: Konsolidieren und Investieren . Meine Damen und Herren, auch die Ergänzungsvorlagen sind von diesem Leitsatz geprägt. Sie sind ¿ anders als ihr technischer Name nahe legt ¿ keine Hinzufügungen ¿ sie sind vielmehr eine Aktualisierung und Fortschreibung der bisher vorgelegten Regierungsentwürfe . Diese Aktualisierung ist sinnvoll und notwendig, um der künftigen Einnahmeentwicklung Rechnung zu tragen. Nach der jüngsten Steuerschätzung, die Anfang des Monats stattfand, ist für Sachsen-Anhalt mit Mehreinnahmen von rd. 30 Mio. ¿ im Jahr 2006 und von 208 Mio. ¿ im Jahr 2007 zu rechnen. Diese erfreuliche Entwicklung bietet uns die Möglichkeit, stärker als bisher geplant, zu konsolidieren und zugleich weiter in die Zukunft des Landes zu investieren. Im Jahr 2006 wollen wir die Mehreinnahmen nutzen, um einen weiteren Beitrag zur Tilgungsvorsorge für die Ablösung des Midewa-Kredits zu leisten. Sicherlich, diese Ausgaben schlagen sich nicht in einer geringeren Neuverschuldung nieder. Sie sind gleichwohl ein Beitrag, die Verbindlichkeiten des Landes zu reduzieren und die Belastung durch Nebenrechnungen zu tilgen. Wir haben zudem einen Regelungsmechanismus geschaffen, der es uns ermöglicht, eventuelle weitere Mehreinnahmen und einen Überschuss im Haushaltsvollzug ebenfalls zur Tilgungsvorsorge zu nutzen. Setzt sich also die günstige Haushaltsentwicklung fort ¿ und hierfür spricht vieles ¿ so werden wir spätestens im Jahr 2007 die finanziellen Voraussetzungen für die Ablösung des Kredits im Jahr 2009 geschaffen haben. Ich bewerte dies als einen wichtigen Konsolidierungserfolg der Landesregierung ¿ auch wenn er ¿ wie gesagt ¿ in den finanzwirtschaftlichen Eckdaten keinen Niederschlag findet. Mit der Ergänzungsvorlage zum Nachtragsentwurf 2006 schaffen wir zudem die Voraussetzung, im Bereich Städtebau/Stadtumbau alle bereitgestellten Bundesmittel zu binden. Es liegt nunmehr bei Ihnen, meine Damen und Herren, durch Ihre Entscheidungen einen Beitrag zur Revitalisierung unserer Städte und Gemeinden zu leisten. Meine Damen und Herren, im nächsten Jahr werden wir die Neuverschuldung auf unter 500 Mio. ¿ reduzieren. Damit erreichen wir eine Halbierung im Vergleich zum Jahr 2005 und den niedrigsten Wert seit der Wiedergründung unseres Landes. Wir reduzieren aber nicht nur die Neuverschuldung, nein, wir werden zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes noch weitere Maßnahmen vornehmen können, um zukünftigen Belastungen und Herausforderungen besser begegnen zu können: - auch in 2007 ist ein Tilgungsvorsorgebetrag für den Midewa-Kredit veranschlagt. Damit entlasten wir die Kommunen insgesamt um fast 90 Mio. ¿ plus Zinsen. - wir werden 29,3 Mio. ¿ dem Pensionsfonds zuführen und damit Vorsorge für die künftigen Pensionslasten treffen. - 10,8 Mio. ¿ an Landesmitteln werden für zusätzliche Investitionen bereitgestellt. Damit gelingt es uns, alle Bundesmittel gegenzufinanzieren und Investitionsausgaben in Höhe von 25 Mio. ¿ im Bereich Städtebau/Stadtumbau sowie ländliche Entwicklung anzuschieben. Durch die genannten Maßnahmen und die weitere Absenkung der Neuverschuldung um 65 Mio. ¿ können wir eine sinnvolle Verwendung der Steuermehreinnahmen sicherstellen. Gleichwohl müssen wir auch eine auskömmliche Finanzierung der Etatansätze vornehmen. Daher sehen wir uns gezwungen, die Zinsausgaben höher zu veranschlagen als im Juli geplant. Die Zinswende ist eingetreten, die EZB hat die Zinsen mehrfach erhöht, weitere Erhöhungen sind nicht auszuschließen. Auch die Kehrseite der hohen Steuereinnahmen und der besseren Wirtschaftskonjunktur ist im Haushalt abzubilden. Die steigenden Zinslasten, meine Damen und Herren, sind für uns ein Ansporn und eine Notwendigkeit, die Schuldenlast des Landes abzubauen, damit wir nicht drastisch steigende Haushaltsmittel auf diese unproduktiven Ausgaben verwenden müssen. Neben den großen Blöcken gibt es aber auch kleine Etattitel, die wir ändern wollen. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit und die politische Bildung ein Zeichen gegen den Rechtsextremismus setzen müssen. In unserer Ergänzungsvorlage schlagen wir die Erhöhung der Mittel für die Landeszentrale für Politische Bildung um 100.000 ¿ vor. Gleichzeitig werden wir die Budgetierung der Mittel ausdehnen und die Auflage zur Erwirtschaftung einer Minderausgabe aufheben. Dadurch bekommt die Landeszentrale mehr Freiraum und kann sich effektiver für ein demokratisches und tolerantes Sachsen-Anhalt einsetzen. Es muss uns allen ein wichtiges Anliegen sein, die Jugend unseres Landes nicht den rechten Rattenfängern zu überlassen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Organisatoren der Anne-Frank-Ausstellung in Schönebeck für ihr Engagement danken. Anrede, zusammen mit den beiden Ergänzungsvorlagen haben wir Ihnen auch eine Neufassung des Haushaltsbegleitgesetzes vorgelegt. Die Landesregierung bittet Sie, Ihre Beratungen auf der Basis des neuen Gesetzentwurfs fortzusetzen. Wesentlicher Unterschied im neuen Haushaltsbegleitgesetz ist der Verzicht auf die anteilige Mitfinanzierung der überörtlichen Sozialhilfe durch die Kommunen. Dadurch werden die Landkreise und kreisfreien Städte um 37 Mio. ¿ im nächsten Jahr entlastet. Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen mussten wir im Gegenzug die Verbundquote moderat um 0,4 Prozentpunkte absenken. Insgesamt werden die Kommunen durch diese Vorgehensweise um rd. 8 Mio. ¿ in 2007 entlastet. Der Verzicht auf den alten Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes bedeutet nicht, dass eine Reform der überörtlichen Sozialhilfe in Sachsen-Anhalt überflüssig ist. Die Landesregierung beabsichtigt im Dialog mit den Kommunen eine Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorzunehmen. Damit einhergehen muss eine auskömmliche Finanzierung durch das Land. Wir haben durch unsere Entscheidung die Tür zu zügigen Beratungen über die Kommunalisierung weit aufgestoßen, und hoffen, dass die Kommunen dieses Angebot aufnehmen. Absolut gesehen werden die Kommunen durch die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes finanziell nicht schlechter gestellt als in 2005 oder 2006. Natürlich ist mir klar, dass mit den alten Verbundquoten die Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Geld erhalten würden als mit den neuen Quoten. Dabei bitte ich Sie aber zu bedenken, dass die hohen Zuweisungen bisher nur möglich waren, weil wir hohe Schulden aufgenommen haben. Wer Ja sagt zu einer Halbierung der Schuldenaufnahme, muss auch Ja sagen zur Reduzierung der Verbundquoten. Ich will aber trotzdem wiederholen: Die Kommunen bekommen deshalb nicht weniger Geld als bisher. Dies ist den dynamisch steigenden Steuereinnahmen des Landes geschuldet. Zusätzlich nehmen aber auch die Steuereinnahmen der Kommunen zu. Im nächsten Jahr können sie rd. 100 Mio. ¿ oder 10% mehr an eigenen Steuereinnahmen erwarten als im letzten Jahr. Damit steigt auch die Selbstfinanzierungskraft der Kommunen. Ich möchte Sie nicht mit Zahlen langweilen. Lassen Sie mich aber zwei Daten nennen: im nächsten Jahr werden die Kommunen aus dem Haushalt FAG-Zuweisungen in Höhe von  1,68 Mrd. ¿ erhalten. Darin sind die Nachzahlungen aus 2006 enthalten. Im letzten Jahr haben wir nur 1,57 Mrd. ¿ überwiesen. Dies bedeutet, dass die Kommunen rd. 110 Mio. ¿ an zusätzlichen Einnahmen kassenwirksam vom Land erhalten werden. Von einem Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung kann also nicht die Rede sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Druck, die Haushalte zu konsolidieren, wird auch wegen der Föderalismusreform II steigen. Bund und Länder sind aufgerufen, Regelungen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen zu vereinbaren und solide Staatsfinanzen auf allen Ebenen des Gesamtstaats zu erreichen. Die Geberländer und der Bund schauen auf Sachsen-Anhalt und die anderen Nehmerländer. Sie erwarten von uns, dass wir unsere Haushalte in Ordnung bringen und Haushaltsnotlagen vermeiden. Wir können nach dem Karlsruher Urteil davon ausgehen, dass es keine weiteren Finanzhilfen der anderen Länder oder des Bundes geben wird, wenn wir nicht selber hart konsolidieren. Deshalb bereitet die Landesregierung die Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 bereits jetzt vor. Wir werden im März 2007 die Eckpunkte der neuen Haushaltspolitik beschließen. Dazu gehört auch, das Personalkonzept ¿ das Ihnen in unserem Grundlagenpapier vorliegt ¿ endgültig zu besiegeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den beiden Ergänzungsvorlagen beschreiten wir weiter den Pfad einer verantwortlichen Finanzpolitik. Ich möchte Sie bitten, durch Ihre Beschlüsse die Konsolidierung zu unterstützen, damit wir diesen Weg gemeinsam gehen können und werbe deshalb um Ihre Zustimmung. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de

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