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Magdeburg, den 17.11.2006

Sachstand Digitalfunk

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/06 Magdeburg, den 17. November 2006 Sachstand Digitalfunk Sperrfrist: heute, Beginn der Rede Minister Bullerjahn erläutert Sachstand zum Digitalfunk In der heutigen Landtagsdebatte zur Einführung eines digitalen Funksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn in Vertretung von Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD): Im März 2004 hatten sich Bund und Länder zur Einführung des BOS-Digitalfunks bis spätestens Ende 2010 bekannt. Während in der Anfangsphase ein umfassender Dienstleistungsansatz favorisiert wurde, änderte der Bund im Februar 2005 unerwartet seine Strategie. Damals unterbreitete der Bundesminister des Innern den Ländern den Vorschlag, unter der Einbeziehung bundeseigener Infrastruktur ein ¿Rumpfnetz¿ zu errichten, welches rund 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes versorgen sollte. Die Länder könnten dieses Rumpfnetz bis zur vollständigen Landesversorgung erweitern. Dabei soll die Systemtechnik im Wettbewerb und der Betrieb des Netzes an die Tochter der DB-AG, die DB-Telematik, vergeben werden. Dem Vorschlag liegt eine unverbindliche Absichtserklärung zugrunde, die zwischen dem damaligen Bundesminister des Innern und dem Vorsitzenden des Vorstands der DB-AG unterzeichnet wurde. Diese Absichtserklärung begründete jedoch keinerlei Rechtsansprüche, das heißt es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag. Während im Vergabeverfahren zur Lieferung der Systemtechnik Ende August 2006 der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter EADS Secure Networks erteilt werden konnte, dauern die Verhandlungen zum Rahmenvertrag ¿Betrieb¿ mit der DB-Telematik an. Der ursprüngliche Vorlagetermin für ein Gesamtangebot am 22. Mai 2006 konnte durch die DB-Telematik nicht eingehalten und das Angebot erst am 31. Juli 2006 vorgelegt werden.  Leider entsprach dieses Angebot in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht nicht den Vorstellungen von Bund und Ländern und wich von wesentlichen Anforderungen der Auftraggeberseite ab. Für Sachsen-Anhalt wären danach bei einer Laufzeit von 15 Jahren für das Digitalfunknetz Kosten in Höhe von 128 Millionen Euro entstanden, ohne dass dabei die Kosten für Leitstellen und Endgeräte Berücksichtigung gefunden hätten. Die Bahn lehnte eine Frist zur Nachbesserung ab und erklärte, dass sie sich außerstande sehe, die Anforderungen der Auftraggeberseite im vorgegebenen Kostenrahmen zu erfüllen. Sie schlägt stattdessen die Abgabe eines Alternativangebotes vor. Dieses Alternativangebot soll weitestgehend die Leistungsanforderungen berücksichtigen, den Kostenrahmen einhalten und bis Ende 2010 ein funktionsfähiges Netz bereitstellen. Die Bahn wird nun bis 30. November 2006 ein neues Angebot abgeben. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Netzkosten für das gesamte Digitalfunknetz und auch damit Sachsen-Anhalt verlässlicher abgeschätzt werden. In diesem Angebot sind die im Land noch zusätzlich entstehenden  Kosten, unter anderem für Leitstellen, Endgeräte und Schnittstellen, nicht enthalten. Diese Kosten können erst im Rahmen entsprechender dezentraler Ausschreibungen ermittelt werden. Bestandteil des Angebotes der Bahn ist auch eine Einführungsplanung für das BOS-Digitalfunknetz, die sich an den Vorgaben von Bund und Ländern orientieren muss. Parallel zu diesem Vergabeverfahren wurden Bund und Länder durch den Lenkungsausschuss beauftragt, ein alternatives Betreibermodell zu entwickeln. Mitte Dezember 2006 soll dann der Lenkungssauschuss nach Unterrichtung über das Verhandlungsergebnis mit der Bahn und das erarbeitete alternative Modell das weitere Vorgehen beschließen. Das ¿Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben¿ ist am 01. September 2006 in Kraft getreten. Der Lenkungsausschuss hat den Bund gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für den Digitalfunk bis spätestens 01. März 2007 ihre Arbeit aufnehmen kann. Bis zur Arbeitsfähigkeit der Bundesanstalt führt die Projektorganisation ¿netzwerkBOS¿ hilfsweise deren Aufgaben zur Errichtung des BOS-Digitalfunknetzes aus. Zur Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens zwischen Bund und Ländern für den Aufbau und Betrieb des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die BOS und zur Regelung der Kostenverteilung wurde der Entwurf eines Verwaltungsabkommens erarbeitet. Am 11. Mai 2006 wurde durch die Vertreter des Bundes und der Länder das ¿Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland¿ (Verwaltungsabkommen) paraphiert und dessen Text damit vorläufig festgelegt. In der Präambel des Verwaltungsabkommens wird der verbindliche Abschluss bis zum 31.12.2006 zum gemeinsamen Ziel erklärt. Das Verwaltungsabkommen regelt die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dieses Abkommen ist auch dann zwingend erforderlich, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss mit der Bahn kommen sollte und Bund und Länder sich entscheiden, einen alternativen Weg zu wählen. Das Ministerium des Innern beabsichtigt kurzfristig eine entsprechende Kabinettsvorlage einzubringen, damit auch Sachsen-Anhalt den für einen  schnellen Netzaufbau erforderlichen Beitritt zum Verwaltungsabkommen vollziehen kann. Der Bund hat in seiner Begründung zum Gesetzentwurf über die Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk dargestellt, dass er für die Bundesanstalt nach derzeitiger Schätzung Personal- und Sachkosten in Höhe von nicht über 10 Millionen Euro jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen, wobei der Anteil des Bundes 30 Prozent beträgt. Für Sachsen-Anhalt sind daher jährlich ca. 215.000 Euro als Anteil an den Sach- und Personalkosten der Bundesanstalt zu erwarten. Der ursprüngliche Vorschlag des Bundes zur Errichtung eines Rumpfnetzes wurde im Laufe des Verfahrens modifiziert. Ein bundesweites Netz ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur nach einer bundesweiten Netzplanung zu verwirklichen. Der getrennte Aufbau eines ¿Rumpfnetzes¿ und ein späterer oder gleichzeitiger Aufbau von Landesnetzteilen bergen wirtschaftliche Nachteile und sind daher nicht mehr vorgesehen. Insofern wird auch kein Komplementärnetz für Sachsen-Anhalt existieren. In Sachsen-Anhalt übernimmt der Bund 40 Prozent der Kosten für die Basisstationen, die zur Versorgung eines 50prozentigen Anteils an der Landesfläche erforderlich sind. Der Netzaufbau in Sachsen-Anhalt sieht nach der mit dem Bund abgestimmten Landesplanung vier Netzabschnitte vor, die in den Jahren 2007 und 2008 nacheinander errichtet werden sollen. Diese Planung berücksichtigt bereits die sich aus der Kreisgebietsreform ergebenden Änderungen in der Landesgliederung. Innerhalb eines Netzabschnittes wird stets das komplette Territorium der jeweiligen Landkreise ausgerüstet, das heißt eine Verteilung des Gebietes auf mehrere Netzabschnitte erfolgt nicht. Nach den drei Oberzentren und den Landkreisen Salzland, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis sollen in den nächsten Abschnitten die Landkreise Jerichower Land, Börde und Wittenberg sowie der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal folgen. Als letzter Abschnitt sind die Gebiete des Saale-Unstrut-Tals mit dem künftigen Landkreis Burgenland und des Harzes mit den künftigen Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz geplant. Die Versorgung des Landesgebietes bedeutet eine Handfunkversorgung in Siedlungsgebieten außerhalb von Gebäuden und eine flächendeckende Fahrzeugfunkversorgung. Ausnahmen mit besserer Versorgung sind in Oberzentren und den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Eine flächendeckende Funkversorgung in Gebäuden wäre zwar wünschenswert, führt aber zu einem drastischen Kostenanstieg und ist Landessicht nicht zu finanzieren. Zur Ausschöpfung aller Synergiepotentiale hat Sachsen-Anhalt beim Bund die Aufnahme der Justizverwaltung in den Kreis der Nutzungsberechtigten des BOS-Digitalfunks beantragt. Damit werden sonst notwendige Doppelausstattungen mit unterschiedlichen Funksystemen in den Justizvollzugsanstalten für Justiz und Polizei zukünftig entbehrlich und gleichzeitig bessere Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Justiz und Polizei geschaffen. Die DB-Telematik hat in ihrem Angebot am 30. November 2006 eine Einführungsplanung vorgelegt, die die Vorstellungen des Bundes und der Länder beachtet. Gleichwohl kann sich aus dem Angebot ergeben, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Abweichung von der gegenwärtigen Planung sinnvoll ist. Auch wenn Verzögerungen aus den unterschiedlichsten Gründen bei derartig großen Projekten nicht auszuschließen sind, geht die Landesregierung davon aus, das bundesweit die Einhaltung des Endtermins für die Errichtung und Inbetriebnahme des Digitalfunknetzes bis Ende 2010 gelingen wird. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

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