: 563
Magdeburg, den 21.11.2006

Kabinett stimmt Folgerungen aus der Föderalismusreform für Bildung und Wissenschaft zu

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 563/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 563/06 Magdeburg, den 21. November 2006 Kabinett stimmt Folgerungen aus der Föderalismusreform für Bildung und Wissenschaft zu Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat heute das Kabinett über die notwendigen Verwaltungsabkommen im Bereich Bildung und Wissenschaft in Folge der Föderalismusreform unterrichtet. Sie wurden vom Kabinett gebilligt. Der Kultusminister wurde beauftragt, vor einer Unterzeichnung der Abkommen durch den Ministerpräsidenten den Landtag von Sachsen-Anhalt entsprechend zu unterrichten. Im Bereich der Forschungsförderung tritt künftig eine Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) an die Stelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK). Ihr gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ressortchefs des Bundes und der Länder an. Das entsprechende Verwaltungsabkommen soll mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Die GWK wird alle den Bund und die Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems behandeln. Ziel ist es, in enger Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschaft den Forschungsstandort Deutschland zu stärken. Die GWK wird tätig in Fällen überregionaler und gesamtstaatlicher Bedeutung bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der Forschung außerhalb von Hochschulen, von Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen und von Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten. Einzelheiten der künftigen gemeinsamen Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten sind in einer Zusatzvereinbarung geregelt (Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten) . Darüber hinaus soll im Zuge der Föderalismusreform mit Wirkung zum 1. Januar 2007 auch ein Verwaltungsabkommen zur Gemeinschaftsaufgabe im Bereich Bildung in Kraft treten. Künftig werden Bund und Länder im Bildungsbereich vor allem bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich zusammenwirken. Wesentliche Vorhaben im Bereich der neuen Gemeinschaftsaufgabe werden in Zukunft in regelmäßigen Zusammenkünften der Bundesministerin für Bildung und Forschung mit den für Bildung zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder erörtert. Die Zusammenkünfte werden von einer Steuerungsgruppe vorbereitet. Ihr gehören acht stimmberechtigte Mitglieder, die je zur Hälfte von Bund und Ländern delegiert werden, und beratende Mitglieder an. Der Vorsitz der Steuerungsgruppe wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Das Abkommen sieht darüber hinaus Übergangsvereinbarungen zur Ausfinanzierung der laufenden BLK-Vorhaben und anderer bislang vom Bund finanzierten Vorhaben vor. Bund und Länder verpflichten sich damit, in enger Abstimmung für einen geordneten Übergang der Vorhaben und für ihre Ausfinanzierung Sorge zu tragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung