: 83
Magdeburg, den 22.11.2006

Justizministerin Kolb: Opferrechte stärken

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 083/06 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 083/06 Magdeburg, den 22. November 2006 Justizministerin Kolb: Opferrechte stärken Magdeburg (MJ) . Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela Kolb macht sich für die Rechte der Opfer von Straftaten stark. ¿Opfern muss Respekt entgegen gebracht werden¿, sagte die Ministerin im Vorfeld des Landespräventionstages am Mittwoch in Dessau, der die Situation von Opfern von Straftaten beleuchtet. Das Opferrecht sei in den vergangenen Jahren ausgebaut, Informationsrechte seien gestärkt worden.  ¿Auf diesem Weg müssen wir weitergehen¿, so die Ministerin. Sachsen-Anhalt hatte 1994 als erstes Land landesweit Opferberatungsstellen eingerichtet. In den Dienststellen des Sozialen Dienstes Dessau, Halberstadt, Halle, Magdeburg und Stendal steht spezialisiertes Personal ausschließlich für die Beratung und Betreuung von Opfern zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt der Soziale Dienst über Angebote zum Täter-Opfer-Ausgleich und der Betreuung von Zeugen in Strafverfahren. Parallel existiert in Sachsen-Anhalt ein Netz von freien Trägern der Straffälligen Hilfe, das wertvolle Unterstützung leistet. Ministerin Kolb appellierte an Opfer und Zeugen, die Angebote der Opferberatungen zu nutzen und sich dort zu informieren. ¿Opfer müssen ihre Rechte kennen¿, so die Ministerin. So gebe es die Möglichkeit, in Prozessakten statt der Privatadresse des Zeugen eine andere ladungsfähige Adresse, zum Beispiel die des Arbeitgebers, anzugeben. Zudem hätten Opfer von Straftaten oder Angehörige der Opfer wie z.B. die Eltern eines missbrauchten Kindes in aller Regel ein Recht zu erfahren, ob der Täter Hafturlaub bekommt und wann er entlassen wird. Es sei zu überlegen, ob dieses Verfahren verändert und diesem Personenkreis im Regelfall z.B. automatisch mitgeteilt werden sollte, wann der Täter aus der Haft entlassen wird. ¿Es sei denn, die Opfer wünschen das ausdrücklich nicht.¿ Kolb verwies zudem auf die Möglichkeiten der Video-Vernehmung im Strafprozess, die dem Zeugenschutz diene. Die technischen Voraussetzungen dafür, dass man Opfer in einem gesonderten Saal vernehmen könne und dieses per Bild-Ton-Aufzeichnung in den Sitzungssaal übertragen werde, sei an Sachsen-Anhalts Landgerichten vorhanden. Kolb: ¿Unser Ziel muss sein, die Ängste von Opfern abzubauen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung