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Magdeburg, den 28.11.2006

Die wichtigsten Regelungen Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 174/06 Magdeburg, den 27. November 2006 Die wichtigsten Regelungen Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalttritt am 30. November 2006 in Kraft Im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 33/06 vom 27. November 2006 ist das ¿Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt¿ veröffentlicht. Damit tritt das am 22. November vom Landtag beschlossene Gesetz wie im Gesetzestext verkündet am 30. November 2006 in Kraft. Das sind die wesentlichen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt: - An Werktagen dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Freitag von 0 bis 24 Uhr und am Samstag von 0 bis 20 Uhr geöffnet sein (Heiligabend bis maximal 14 Uhr). - Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Von der Öffnung ausgeschlossen sind Neujahr, Karfreitag, Ostern, Volkstrauertag, Totensonntag, Weihnachten sowie Heiligabend, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. Die Öffnung kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf 5 zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11 bis 20 Uhr nicht überschreiten. - Die Erlaubnis für eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen kann auch auf den unmittelbar vorhergehenden Samstag von 0 bis 24 Uhr erstreckt werden. - Die Absicht, im Rahmen des Gesetzes an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, ist durch den Handeltreibenden der Gemeinde mitzuteilen. Den Gemeinden obliegt die Erlaubnis (übertragener Wirkungskreis). - Für anerkannte Kur- und Erholungsorte sowie für Ausflugsorte mit besonders starkem Fremdenverkehr legt das Gesetz besondere Regelungen für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen fest. - Sonderregelung für 2006: Verkaufsstellen dürfen aus besonderem Anlass an höchstens fünf Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.  Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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