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Magdeburg, den 28.11.2006

Einheitliche Fördersätze für alle Regionen Sachsen-Anhalts/ Richtlinie für die GA-Förderung überarbeitet: Vorfahrt für Schaffung neuer Arbeitsplätze

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 574/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 574/06 Magdeburg, den 28. November 2006 Einheitliche Fördersätze für alle Regionen Sachsen-Anhalts/ Richtlinie für die GA-Förderung überarbeitet: Vorfahrt für Schaffung neuer Arbeitsplätze Das Kabinett hat heute eine vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegte ¿Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe¿ gebilligt. Sie legt fest, wie die Mittel der Investitionsförderung eingesetzt werden können. ¿Wir haben unsere Förderrichtlinie vom Februar 2005 aktualisiert und in wesentlichen Punkten geändert. Wichtigstes Ziel der Förderpolitik bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Darauf ist auch die Förderpolitik des Landes ausgerichtet¿, sagte Minister Dr. Reiner Haseloff zur Begründung für die Überarbeitung der Förderrichtlinie. ¿Wir unterstützen vorrangig Aktivitäten, die neue Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt schaffen ¿ und zwar in jeder Region des Landes.¿ Die neue Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft. Sie enthält folgende Änderungen: 1.) Einheitliche Fördersätze für das Land Sachen-Anhalt, Wegfall der Begrenzung der Zahl der Förderungen für Erweiterungsinvestitionen, 2.) Konsequente Ausrichtung auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und Zulassung von Mehrfachförderung bei einem Aufwuchs von Arbeitsplätzen, 3.) Überarbeitung der Förderausschlüsse insbesondere zum Bereich Ernährungswirtschaft, 4.) Neuregelung im Bereich der touristischen Förderung, 5.) Fortführung des Umweltbonus, 6.) Konkretisierungen im Bereich der lohnkostenbezogenen Förderung und der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Die Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA) hat in Sachsen-Anhalt einen sehr wichtigen Beitrag zur strukturellen Erneuerung der Wirtschaft geleistet. Auch in Zukunft ist eine wirksame Investitionsförderung im Rahmen der regionalen Strukturpolitik unverzichtbar. Die Gemeinschaftsaufgabe garantiert durch ihren ordnungspolitischen Rahmen einen fairen Wettbewerb zwischen den Regionen, unterbindet einen Subventionswettlauf und gewährleistet für Investoren kalkulierbare Förderbedingungen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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