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Dessau-Roßlau, den 28.11.2006

(LVerfg LSA) Fraktion der Linkspartei.PDS gegen Finanzminister und Landesregierung erfolgreich (LVG 1/06).

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06 Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06 Magdeburg, den 28. November 2006 (LVerfg LSA) Fraktion der Linkspartei.PDS gegen Finanzminister und Landesregierung erfolgreich (LVG 1/06). Die Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS macht eine Verletzung des Budgetrechts des Landtages im Zusammenhang mit der Anmietung des City-Carré Magdeburg zur Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation geltend. Der ehemalige Minister der Finanzen habe durch die im Juli 2005 erteilte Bewilligung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zu 16,2 Millionen ¿ die verfassungsmäßigen Rechte des Landtages verletzt. Die Landesregierung habe es unterlassen, eine Ermächtigung einzuholen. Das Landesverfassungsgericht hat den Anträgen in vollem Umfang stattgegeben. Dem Landtag steht im Grundsatz das alleinige Entscheidungsrecht über das Budget des Landes zu. Eine Notbewilligung durch den Finanzminister ist ausnahmsweise nur dann gerechtfertigt, wenn der neue Ausgabenbedarf unvorhergesehen und unabweisbar ist. Im vorliegenden Fall war dem Finanzminister spätestens im November 2004 durch eine Vorlage des Innenministers der voraussichtliche Kostenbedarf für die Anmietung bekannt. Zu diesem Zeitpunkt und damit auch im Augenblick der Notbewilligung am 01.07.2005 waren die Ausgaben für den Finanzminister nicht ¿unvorhergesehen¿. Auch die Landesregierung hat den Landtag in dessen Rechten aus Art. 93 LVerf verletzt, denn sie hat die Notbewilligung durch den Kabinettsbeschluss vom 01.03.2005 veranlasst.Das hat das Landesverfassungsgericht heute durch Urteil entschieden. Impressum: Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Straße 33 06844 Dessau Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066 Fax: (0340) 202-1560 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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