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Magdeburg, den 30.11.2006

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder in Merseburg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 587/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 587/06 Magdeburg, den 30. November 2006 Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder in Merseburg Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben sich heute zu ihrer 33. Regionalkonferenz im Ständehaus Merseburg getroffen. Das Treffen der Regierungschefs wurde von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer geleitet, der als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz der Ostländer Gastgeber und Sprecher der Konferenz war. Am zweiten Teil der Konferenz nahm auch Bundesminister Wolfgang Tiefensee als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder teil. In der Konferenz wurden folgende Beschlüsse gefasst: Vorläufiges Ergebnisprotokoll (Stand: 30. November 2006) Tagesordnung A.   Besprechung der Regierungschefs und der Chefs der Staats- und  Senatskanzleien der ostdeutschen Länder    TOP A. I   Föderalismusreform 2             Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)       Bezug:     MPK-Beschluss vom 22.06.2006; TOP 2.2                       MPK-Beschluss vom 18./20.10.2006; TOP 2             Beschlussvorschlag ST vom 20.11.2006 TOP A. II   Korb 2 des Solidarpaktes II    Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern    Bezug:        Beschluss der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. I          Schreiben MP ST und MP MV an BMVBS vom          16.10.2006 TOP A. III   Deregulierung und Bürokratieabbau    Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)    Bezug:        Beschluss der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B. IV          Beschlussvorschlag ST vom 21.11.2006 TOP A. IV   EU-Strukturfonds (Förderperiode 2007 ¿ 2013)    Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt und Thüringen    Bezug:        Beschluss der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.VI             Beschlussvorschlag ST vom 24.11.2006 TOP A. V   Demografischer Wandel    Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt (als Vorsitzland)    Bezug:        Beschluss der MPK-Ost vom 24.02.2006; TOP B.V TOP A.VI   Exzellenzinitiative Bund / Länder    Berichterstatter:   Sachsen-Anhalt    Bezug:        Beschlussvorschlag ST vom 21.11.2006 TOP A. VII   Verschiedenes Sonder- und Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG Berichterstatter:  Brandenburg und Thüringen Bezug:             MPK-Ost vom 24.02.2006; Teil A B.   Gespräch der Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung TOP B. I   Meinungsaustausch zu aktuellen Fragen des Aufbau Ost - Instrumente des Aufbau Ost (Korb II) - künftige Förderpolitik    Berichterstatter:   BMVBS und ostdeutsche Länder TOP B. II   Verschiedenes TOP A. I   Föderalismusreform 2 Die Regierungschefs der ostdeutschen Län­der be­grüßen das Ziel, nach der ersten Stufe der Föderalismusreform ¿Moder­ni­sierung der bundesstaatlichen Ord­nung¿ in einem zweiten Reformschritt die Bund-Län­der-Fi­nanz­be­ziehungen an die veränderten Rahmen­bedingungen inner- und außer­halb Deutsch­lands, ins­be­sondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik, an­zupassen. Bei den Vereinbarungen zur ersten Stufe der Föderalismusreform wurde an den bis ein­schließlich 2019 gel­ten­den Regelungen zum bundesstaatlichen Finanz­aus­gleich und zum Solidarpakt II festgehalten. Aus Sicht der Regierungschefs der ostdeut­schen Länder ist dies auch die Voraussetzung für weitergehende Schritte im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform. Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass ein ostdeutsches Bundesland federführend in der Vorbereitungsgruppe vertreten ist. TOP A. II   Korb 2 des Solidarpaktes II Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder stimmen der anliegenden Vereinbarung (siehe Anlage 1) zwischen Bundesminister Tiefensee, Staatssekretär Gatzer, Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer und Ministerpräsident Dr. Ringstorff vom 29. November 2006  zu Korb 2 des Solidarpaktes II zu. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder gehen davon aus, dass der Bund sich bereits ab 2008 mit einem höheren Prozentsatz an den Kosten für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme (AAÜG) als in der Vereinbarung vorgesehen, beteiligt. TOP A. III   Deregulierung und Bürokratieabbau Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder nehmen den mündlichen    Abschlussbericht des Vorsitzlandes zur Thematik der Öffnungsklauseln im Bundesrecht  zur Kenntnis. Sie stellen hierzu fest, dass eine gemeinsame Übermittlung von Vorschlägen    für Öffnungsklauseln an die Bundesregierung derzeit nicht geboten ist. TOP A. IV   EU-Strukturfonds (Förderperiode 2007 ¿ 2013) Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder begrüßen den in Abstimmung mit den Ländern erarbeiteten Nationalen Strategischen Rahmenplan für die Förderperiode 2007-2013. Sie unterstützen in Anbetracht der degressiven Ausgestaltung des Solidarpaktes II und der bevölkerungsbedingt längerfristig aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erwartenden Mindereinnahmen der ostdeutschen Länder sowie in Bekräftigung ihres Beschlusses vom 24. Februar 2006 die im Nationalen Strategischen Rahmenplan vorgenommene Positionierung des Bundes zur Ex-Ante-Überprüfung der Additionalität. Sie fordern die Europäische Kommission auf, eine entsprechende Absenkung der Ausgangswerte für den nationalen öffentlichen Nettobetrag in der Additionalitätstabelle 2007-2013 gegenüber den Vergleichswerten 2000-2006 bei der Genehmigung des Nationalen Strategischen Rahmenplanes anzuerkennen. Sachsen-Anhalt und Thüringen werden gebeten, auf der nächsten Regionalkonferenz über den Stand des Genehmigungsverfahrens des Nationalen Strategischen Rahmenplans, der Operationellen Programme und der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erneut zu berichten. TOP A. V    Demografischer Wandel Das Thema wurde erörtert. TOP A. VI   Exzellenzinitiative Bund / Länder Die Regierungschefs der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschließen die beigefügte gemeinsame Erklärung. Sie beauftragen auf dieser Grundlage die Wissenschaftsministerinnen und -minister ihrer Länder, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung verbesserte Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von exzellenten Strukturen und des wissenschaftlichen Nachwuchses in den neuen Ländern zu entwickeln. Über die Ergebnisse soll bis zur nächsten Regionalkonferenz Bericht erstattet werden. Gemeinsame Erklärung Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder bekennen sich zum Ziel der Exzellenzinitiative, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Dies soll durch die Ausbildung von Spitzen und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite erreicht werden. Das vereinbarte Förderverfahren und die Auswahlkriterien müssen fortgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen. Die Ergebnisse in der ersten Auswahlrunde der Exzellenzinitiative haben erhebliche Unterschiede in der regionalen Verteilung der geförderten Vorhaben ergeben. Insbesondere die neuen Bundesländer konnten bislang nicht oder nur in geringem Maße an der Exzellenzinitiative partizipieren. Die Regierungschefs der ostdeutschen Länder nehmen zur Kenntnis, dass trotz der großen Anstrengungen zum Aufbau der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft seit der Wiedervereinigung in vielen Fällen noch Nachholbedarf besteht, um mit den über Jahrzehnte gewachsenen Institutionen und Strukturen in vielen alten Bundesländern konkurrieren zu können. Es gibt zwar exzellente Forschungsbereiche, es fehlt jedoch die kritische Masse, um internationale Bedeutung zu erlangen. Die mit der Exzellenzinitiative beabsichtigte Differenzierung in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft an den deutschen Hochschulen darf durch ihre Dynamik nicht dazu führen, die strukturellen Unterschiede zu verfestigen und die neuen Länder von der Spitze der For schung abzukoppeln. Die Länder und der Bund sind jetzt aufgerufen, hier über geeignete Konzepte zur Schaffung einer differenzierten, aber auch regional ausgewogenen deutschen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft nachzudenken. Es gilt, die Wissenschafts- und Forschungslandschaft auch in den neuen Ländern in größerem Umfang an die internationale Spitze heranzuführen. Dazu sollte die Förderung wissenschaftlicher  Exzellenz langfristig eine Verstetigung erfahren. TOP A. VII a)   Sonder- und Zusatzversorgungssysteme nach dem AAÜG Das Thema wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt A. II erörtert. Anlage 1 Vereinbarung BM Tiefensee, MP Prof. Dr. Böhmer, MP Dr. Ringstorff, St Gatzer vom 29. November 2006 1. Solidarpakt II ¿ Korb II Die Bundesregierung hat sich im Solidarpakt II verpflichtet, im Zeitraum von 2005 bis 2019 - neben der Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von insgesamt 105 Mrd. ¿ (Korb I) - weitere rd. 51,36 Mrd. ¿ in Form überpro­portionaler Leistungen in den neuen Ländern für den Aufbau Ost einzusetzen. Die zum Korb II gehörenden Leistungen wurden seinerzeit nicht näher konkretisiert. In einer Entschließung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zum Soli­darpakt II aus dem Jahr 2001, die vom Bundesrat inhaltsgleich übernommen wurde, findet sich lediglich folgende Formulierung: ¿Das Finanzvolumen des Korbs II (im Vergleich zu den westdeutschen Ländern überproportionale Leistungen des Bundes u. a. für die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen ¿ ohne IfG - , EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulage) beträgt derzeit über 10 Mrd. DM (= rd. 5 Mrd. ¿) jährlich.¿ Die Bundesregierung hat sich mit den Verhandlungsführern der ostdeutschen Länder darauf verständigt, dass im Jahr 2005 folgende überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen Länder Bestandteile des Korbs II sind: Überproportionale Leistungen des Bundes an die neuen Länder und Berlin im Jahr 2005 (in Mio. ¿, Ist-Zahlen)* Überproportionale Leistungen Ost Politikfeld Wirtschaft 1.309 Investitionszulage gewerbliche Wirtschaft (Bundesanteil) 636 Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 578 Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz 91 Investorenwerbung neue Länder (IIC) 2 Absatzförderung ostdeutscher Produkte 2 Politikfeld Verkehr  882 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit 662 Regionalisierungsmittel (nur investive Anteile) 4 Finanzhilfen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzie­rungsgesetzes (GVFG) 70 EFRE-Bundesprogramm, nationale Kofinanzierung 146 EU-Strukturfonds 2.230 EFRE-Länderprogramme 1.492 EFRE-Bundesprogramm 244 Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Land­wirtschaft 487 Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fische­rei 7 Politikfeld Wohnungs- und Städtebau 903 Investitionszulage Wohnungsbau (Bundesanteil) 367 Finanzhilfen zur Städtebauförderung 296 Altschuldenhilfegesetz (Härtefallregelung für Wohnungs­unternehmen mit hohem Wohnungsleerstand)

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